Auf Maskenverweigerer und Abstandsmuffel, aber auch auf Einreisende und Grenzpendler kommen verschärfte Maßnahmen zu: Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) präzisierte Dienstagfrüh, welche härteren Auflagen im Zuge der leichten Lockerung des Lockdowns ab kommender Woche gelten.

Will auch dem "Treiben", etwa in Skigebieten illegal Quartier zu beziehen, ein Ende setzen: Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).
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Angesichts der Mutationen des Coronavirus wird etwa die Einreiseverordnung nachjustiert: Erstmals wird es auch für Grenzpendler eine Verpflichtung zum Registrieren und Testen geben – sie müssen einmal pro Woche ein negatives Ergebnis mittels PCR- oder Antigentest vorweisen können.

Für alle anderen Einreisenden nach Österreich gilt wiederum: Sie brauchen nicht nur ein negatives Testergebnis, sondern müssen auch eine zehntägige Quarantäne antreten – anders als bisher können sich diese Personen nicht mehr früher aus der vorgeschriebenen Isolation heraustesten.

Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Besonders Tschechien weise hohe Neuinfektionszahlen auf, erklärte Nehammer, und: Auch zu Ungarn und Slowenien bleiben die laufenden Kontrollen bestehen.

90 Euro für Drängler und FFP2-Ignoranten

Härtere Sanktionen setzt es zudem für Personen, die in Öffis, Supermärkten & Co keine FFP2-Maske tragen: Statt der bisher 25 Euro Geldstrafe müssen sie mit Bußen in der Höhe von 90 Euro rechnen. Wer sich nicht an das Abstandsgebot von zwei Metern hält, dem drohen ebenfalls 90 Euro Strafe.

Parallel zu alledem kündigte Nehammer verstärkte Kontrollen in den Skigebieten an, um dem "Treiben" – etwa mit dem illegalen Bezug von Quartieren – "ein Ende zu bereiten". Wie seit vergangener Woche in Tirol wird es hier zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bezirksverwaltungsbehörden, Gesundheitsbehörden und der Polizei kommen. Was das Skifahren selbst betrifft, werden weiterhin vornehmlich die Liftbetreiber in die Pflicht genommen, dass die Gäste den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen und der vorgeschriebene Abstand eingehalten werden kann.

Bei den körpernahen Dienstleistern wiederum sind Friseure, Masseure & Co dazu angehalten sicherzustellen, dass ihre Kunden über ein negatives Corona-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 48 Stunden ist. In Absprache mit den Gesundheitsbehörden, erklärte Nehammer, werde es hier ebenfalls stichprobenartige Kontrollen der Polizei geben. (Nina Weißensteiner, 2.2.2021)