Dieses Sujet stößt der "Kronen Zeitung" sauer auf.

Foto: Oe24Sujet

Wien – Die "Kronen Zeitung" hat gegen Wolfgang Fellners "Oe24" vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung erwirkt. Konkret geht es um Werbung für ein Digitalabo für das Onlineportal oe24.at, das unter dem Namen "oe24plus" mittlerweile auch auf kostenpflichtige Inhalte setzt. "Das volle Internet um nur 0,90 Cent pro Monat" steht auf einem Sujet, das etwa im Magazin "Extradienst" Ende des Jahres 2020 veröffentlicht wurde. Und darunter: "Das neue oe24Plus für weniger (!) als 1 Euro pro Monat testen."

Unlautere Geschäftspraktik

Eingebracht wurde die Klage der "Krone" auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung von der Kanzlei Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwälte. Der Grund: unlautere Geschäftspraktik, da die Werbung gleich dreifach falsch sei und so potenzielle Abonnenten in die Irre geführt würden. Die einstweilige Verfügung gilt bis zur Rechtskraft der Entscheidung über das Unterlassungsklagebegehren.

Cent statt Euro geschrieben

Tatsächlich kostet das Testabo aber nicht 0,90 Cent sondern 0,90 Euro; also das Hundertfache. Laut der einstweiligen Verfügung muss es "Oe24" unterlassen, das Digitalbo mit der "wörtlichen oder sinngleichen falschen Behauptungen zu bewerben", dass ein "Testabonnement nur 0,90 Cent pro Monat koste, obwohl der wahre und um das Hundertfache höhere Preis nur für den ersten Monat gewährt wird und jeder weitere Monat mehr als das Dreihundertfache als 0,90 Cent pro Monat kostet".

Jeder Click bringt "Cash"

Ein weiterer Punkt der einstweiligen Verfügung: "Oe24" dürfe nicht mehr schreiben, dass "jeder Abonnent 10 Euro im Monat 'Cash zurück' erhalte, obwohl Abonnenten lediglich die Möglichkeit haben, an einem Gewinnspiel ('Click & Win') teilzunehmen, wofür Geldbeträge (zum Beispiel 15 Euro im Monat) in Aussicht gestellt werden, sofern der Nutzer Inhalte der Website der Beklagten in bestimmtem Umfang oder bestimmter Dauer abruft", heißt es in der Ausführung des Handelsgerichts.

Zum Hintergrund: "Oe24plus" stellt den Usern Geldbeträge in Aussicht, sofern der Nutzer zahlreiche Inhalte der Website abruft oder sich Videos ansieht. Wer etwa 300 Coins am Tag sammle, verdiene im Monat bis zu 15 Euro oder 100 Euro im ersten Jahr, heißt es in den Teilnahmebedingungen. "Jede komplette View einer Artikelseite von oe24.at bringt 1 Coins." Bei Videos sind es 2. Oder: "Jede komplette Pre-Roll eines oe24-Videos bringt 3 Coins."

Gericht folgt der "Irrtum"-Argumentation nicht

"Oe24" argumentiert, dass es sich bei der Formulierung "0,90 Cent" um einen Irrtum handle, der für jedermann erkennbar sei. Zudem würden auf dem Sujet keine Aussagen über die Kosten nach einem Monat getroffen, und dass tatsächlich die Möglichkeit bestehe, zehn Euro in Cash zu erhalten. Laut Handelsgericht könne der durchschnittliche Leser, und der ist der Maßstab, keineswegs erkennen, dass es sich um einen Irrtum handle und dass das Digitalabo nach dem ersten Monat teurer werde und dann 2,90 Euro koste. Und: "Weiters verstößt auch die Angabe 'für die 0,90 Cent gibt es 10 Euro im Monat Cash zurück' gegen das Wahrheitsgebot, weil damit der Eindruck suggeriert wird, dass Abonnent – ohne jegliche Einschränkung – 10 Euro im Monat 'Cash zurück' erhält", heißt es. (red, 4.2.2021)