Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entscheidet in Österreich erstinstanzlich über Asylbegehren.
Foto: Matthias Cremer

Die Auseinandersetzungen um die Abschiebung einer georgischen Familie haben erneut ein Schlaglicht auf den Umgang mit Asylwerbern aus diesem Land geworfen. Probleme gibt es diesbezüglich nicht nur in Österreich, wo die Zahl der Antragsteller sich mit 107 im Jahr 2020 in relativ engen Grenzen hielt (2019: 339). Auch in mehreren EU-Partnerländern – allen voran Deutschland, Schweden, Frankreich – finden seit 2017 vermehrt Debatten darüber statt, ob und warum man Georgierinnen und Georgiern Flüchtlingsstatus gewähren soll.

Grund dafür ist, dass die südkaukasische Republik seit 2014 ein eng mit der EU assoziierter Partner ist. Seit 2017 besteht wechselseitig auch Visafreiheit, die Möglichkeit, für maximal 90 Tage frei in die Schengenzone einzureisen.

Georgien bemüht sich seit mehr als zehn Jahren um einen Beitritt zu EU und Nato, was nicht realistisch ist. Die neuen Reisefreiheiten haben aber dazu geführt, dass nach 2017 zehntausende Georgier versuchten, sich nicht über Einwanderung, sondern über einen Asylantrag einen ständigen Verbleib zu sichern.

Die meistbetroffenen EU-Staaten gehen bei Asylanträgen von Georgiern ziemlich restriktiv vor. Weil zwei gut integrierte Mädchen im Grundschulalter betroffen sind, die mit ihrer Mutter unter großem Polizeiaufgebot außer Landes gebracht wurden, konzentrierte sich die Debatte in Österreich stark auf den Umstand, warum nicht zumindest die zwölf Jahre alte, gut integrierte Gymnasiastin in Wien ein "humanitäres Bleiberecht" bekam.

Ähnlich wie in Deutschland

Das wäre rechtlich auf nationaler Ebene leicht möglich, auch wenn EU-Richtlinien unterlaufen wurden und das oberste Verwaltungsgericht die rechtmäßige und berechtigte Ablehnung von einem halben Dutzend gestellter Asylanträge der Familie seit dem Jahr 2009 bestätigt hatte. 2020 bekamen 49 georgische Staatsbürger humanitäres Bleiberecht in Österreich. In EU-Partnerländern wird das nur sehr selten angewendet. Vorbedingung ist legaler Aufenthalt. Um Missbrauch zu verhindern, versucht man, Asylverfahren EU-weit deutlich kürzer werden zu lassen. In Österreich wurde 2019 nur vier Menschen aus Georgien Asyl gewährt, 407 Fälle wurden negativ beschieden. Die Anerkennungsquote betrug 2020 0,7 Prozent.

Zum Vergleich Deutschland: 2019 wurden mehr als 3.300 Asylanträge gestellt, ebenfalls nicht einmal ein Prozent davon wurden positiv beschieden, ähnlich wie in Schweden (900) oder in Frankreich (7.700). Die meisten abgelehnten Asylwerber kehren freiwillig in ihre Heimat zurück, Georgien ist aus Sicht der EU ein sicheres Herkunftsland. (Thomas Mayer, 5.2.2021)