Nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November sind eine Reihe terrorverdächtiger Personen festgenommen worden.

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Wien – Die Ermittlungen zum Terroranschlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt haben einen Rückschlag erlitten: Ein Freund des erschossenen Attentäters wurde tot aufgefunden. Der 26-jährige Mann, der selbst unmittelbar nach dem Anschlag festgenommen, aber rasch darauf wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, dürfte sich erhängt haben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Freitag einen entsprechenden Bericht der Kronen Zeitung.

Dass die Behörden zuerst keine weiteren Angaben zu dem verstorbenen Freund des Attentäters machten, nährte die Spekulation, es habe sich um einen jener Verdächtigen gehandelt, deren DNA-Spuren auf der Tatwaffe sichergestellt worden waren. Was die Anklagebehörde aber auf Anfrage als unrichtig klarstellte.

Zehn Personen in Haft

Der Mann, österreichischer Staatsbürger, habe lediglich ein Nahverhältnis zum Attentäter gehabt. Deshalb sei er auch ursprünglich im Rahmen einer von mehreren Dutzend Razzien und Hausdurchsuchungen festgenommen worden. Ein Verdacht der Mittäterschaft habe sich nicht erhärtet. In einem Prozess gegen mutmaßliche Komplizen wäre er aber zumindest ein wichtiger Zeuge zu den Hintergründen gewesen. Zehn Personen sind nach wie vor in Gewahrsam.

Der Mann wurde bereits am 26. Jänner tot aufgefunden, laut Ermittlern gab es keinen Hinweis auf Fremdverschulden. Dennoch wurde eine gerichtliche Obduktion angeordnet, um die genaue Todesursache festzustellen. Ein etwaiges Versäumnis, das ex post festgestellt wird, können sich die Ermittler nicht leisten.

Denn Fehler gab es im Vorfeld des Terroranschlags bekanntlich genug. Der Schlussbericht der Untersuchungskommission, die von Innen- und Justizministerium zur Aufklärung dieser Fehler eingesetzt worden war, sollte eigentlich bereits seit Ende Jänner vorliegen. Auch eine inoffiziell gesetzte Nachfrist ist inzwischen verstrichen.

Schon der Zwischenbericht der Untersuchungskommission unter der Leitung der Juristin Ingeborg Zerbes vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien legte verheerende Fehler des Verfassungsschutzes im Vorfeld des Terroranschlags offen. So hat unter anderem das Wiener Landesamt für Terrorbekämpfung einen Hinweis des slowakischen Geheimdienstes auf den wegen Terrorismus (Jihadkämpfer in Syrien) vorbestraften und vorzeitig entlassenen Attentäter nicht ernst genug genommen und zu spät entsprechende Schritte gesetzt.

Kein Waffenverbot

Außerdem mussten die Behörden eingestehen, dass wegen mangelnder Kommunikation gegen den späteren Attentäter nicht einmal ein Waffenverbot verhängt wurde, als dieser auf Bewährung aus der Haft entlassen wurde.

Die zweite Konsequenz nach dem Wiener Terroranschlag, bei dem vier Passanten erschossen und zwei Dutzend verletzt worden waren, ist das sogenannte Anti-Terror-Gesetz, das in den kommenden Wochen beschlossen werden soll. In der Begutachtungsphase gab es zahlreiche kritische bis ablehnende Stellungnahmen: Überschießend, nicht menschenrechtskonform und unnötig, weil durch bestehende Paragrafen bereits abgedeckt, lauten die Hauptkritikpunkte.

Am 2. November des Vorjahres erschoss der islamistische Attentäter in der Wiener Innenstadt vier Menschen, 23 wurden zum Teil schwer verletzt. Die Anteilnahme am Leid der Opfer war groß. (Sebastian Fellner, Michael Simoner, 5.2.2021)