Die Regeln werden am Montag zwar gelockert, dennoch gilt die Zwei-Meter-Abstandspflicht.

Foto: imago images/Chris Emil Janßen

Frage: Ab Montag gelten in Österreich neue Corona-Regeln. Noch einmal zusammengefasst: Was sind die größten Neuerungen?

Antwort: Prinzipiell wird am Montag vor allem gelockert. So gelten etwa die bisherigen Ausgangsbeschränkungen mit verschiedensten Ausnahmen nur noch von 20 bis 6 Uhr. Tagsüber darf man wieder etwas mehr Menschen treffen. Außerdem sperren alle Geschäfte und auch die körpernahen Dienstleister, also etwa Friseure, Masseure und Tätowierer, wieder auf. Museen, Bibliotheken, Tierparks und Fahrschulen machen ebenfalls wieder auf. Zum Teil wird auch verschärft. So ist überall dort, wo bisher MNS-Pflicht galt, nun eine FFP2-Maske zu tragen, außerdem müssen im Supermarkt 20 statt zehn Quadratmeter pro Kunde oder Kundin Platz sein.

Frage: Was ist mit dem privaten Bereich? Was ändert sich bei Treffen mit Freunden oder der Familie?

Antwort: Da werden die Regeln tagsüber gelockert. Bis 20 Uhr dürfen vier Erwachsene aus zwei Haushalten zusammenkommen, dazu höchsten sechs Minderjährige. Auch nachts darf man enge Familienmitglieder und enge Bekannte treffen, allerdings nur, wenn höchstens ein Haushalt auf eine Einzelperson trifft.

Frage: Wenn ich mir die Haare schneiden lassen will, brauche ich aber einen negativen Corona-Test. Wie funktioniert das genau?

Antwort: Da gilt das sogenannte Eintrittstesten. Prinzipiell können ab Montag alle Dienstleistungen wieder angeboten werden, aber nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Die wichtigste ist: Man muss einen negativen Test dabeihaben. Das kann entweder ein Antigentest sein oder ein PCR-Test. Beide dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem gilt in den meisten Fällen FFP2-Pflicht, und pro Kunde muss eine Fläche von 20 Quadratmetern verfügbar sein – auch in Supermärkten, wo bisher zehn Meter galten. Für Kinder bis zehn Jahre gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten. Kontrolliert wird das Ganze von den Betrieben, die wiederum werden von Gesundheitsbehörden und Polizei kontrolliert. Für Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Heilmassagen) sind jedoch keine Zutrittstests vorgeschrieben. Sehr wohl gilt aber die FFP2-Maskenpflicht.

Frage: Weil Selbsttests ja nicht gelten, stehen vor allem Menschen, die am Land leben, da aber schnell vor einem Problem. Wie wird das gelöst?

Antwort: Der Grund, warum Wohnzimmertests nicht gelten, ist simpel: Keiner kann kontrollieren, ob da tatsächlich die Person, die zum Friseur will, getestet wurde. Auch Ergebnisse von Schultests zählen nicht als Zutrittstests. Man braucht also irgendeine Art von offizieller Bestätigung, etwa von einem Arzt, einer Apotheke oder einer Teststraße. Und da gibt es ein paar weiße Flecken in Österreichs Testlandschaft. Die sollen nun Apotheken füllen, an ausgewählten Standorten soll es kostenlose Angebote geben. Die Anmeldung erfolgt telefonisch, Gesundheitspersonal wird die Antigen-Schnelltests vornehmen, mitzubringen ist eine E-Card. Außerdem wird die Testung in Betrieben ausgeweitet. In Wien zum Beispiel wird ein Pilotprojekt ausgerollt, bei dem man einen Gurgeltest mit nach Hause bekommt. Auch der Bund will verstärkt auf Betriebe setzen, sie bekommen einen finanziellen Anreiz, wenn sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen: zehn Euro pro Test. Auch Angehörige sollen in den Firmen getestet werden können.

Frage: Was ist, wenn ich erst kürzlich infiziert war?

Antwort: Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Nachgewiesen werden kann dies etwa durch ein ärztliches Attest (das kann auch ausgestellt werden, wenn die Infektion bereits länger zurück liegt) ein positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Zeitraum. Alternativ kann auch ein positiver Test auf neutralisierende Antikörper (gültig sechs Monate ab Testzeitpunkt) vorleget werden – nicht gültig ist jedoch ein Antikörper-Schnelltest.

Ein Absonderungsbescheid gilt laut Gesundheitsministerium nur dann als Beweis, wenn daraus klar hervorgeht, dass man wegen einer Covid-19-Infektion abgesondert wurden. Da diese Bescheide von den Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt werden, sei das nicht immer der Fall. Absonderungsbescheide von Kontaktpersonen gelten nicht. FFP2-Maske muss, etwa beim Frisör, trotzdem getragen werden. Nicht von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte Personen.

Frage: Wie hoch sind die Strafen, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Antwort: Für Organstrafen – die drohen bei Missachtung des Mindestabstands von zwei Metern sowie der FFP2-/MNS-Pflicht – werden nun 90 statt 25 bzw. 50 Euro fällig. Für Verwaltungsstrafen drohen bis zu 1.450 Euro. Wer sich extrem daneben verhält und jemanden fahrlässig oder vorsätzlich gefährdet – etwa wenn man wissentlich andere Menschen infiziert –, muss im schlimmsten Fall mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen.

Frage: Wie lange gilt all das?

Antwort: Vorerst ist die Verordnung bis 17. Februar in Kraft. Das hat den Grund, dass einzelne Bestimmungen alle zehn Tage erneut durch den Hauptausschuss des Nationalrats gehen müssen.

Frage: Was ist mit Reisen?

Antwort: Pendlerinnen und Pendler müssen sich künftig registrieren und einem Corona-Test unterziehen. Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen Test benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch – anders als zwischenzeitlich gedacht – weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden. Abgesehen davon haben die meisten anderen Ländern nach wie vor strenge Einreiseregeln. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte auch an, ab Montag die Kontrollen an allen Grenzen zu verstärken. Reisebewegungen sollen auf ein absolutes Minimum reduziert werden, meinte der Minister.

Frage: Am Montag kommen auch die ersten Schülerinnen und Schüler wieder zum Unterricht an die Schulen. Wer darf wann vor Ort lernen?

Antwort: In Wien und Niederösterreich geht es mit dem Ende der Semesterferien als Erstes wieder los. Je nach Alter der Kinder schaut die Schulwoche künftig ein bisschen anders aus: Volksschulkinder und auch die Kinder der ersten bis vierten Klasse in den Sonderschulen lernen wieder täglich in der Schule. In den Mittelschulen, den allgemeinbildenden höheren Schulen und den Polytechnischen Schulen werden die Schülerinnen und Schüler in Gruppen geteilt – die einen lernen am Montag und Dienstag, die anderen am Mittwoch und Donnerstag. Am Freitag ist für alle Distance-Learning angesagt.

Frage: Wer muss jetzt wo welche Maske tragen?

Antwort: Volksschulkinder und alle, die eine Sonderschule besuchen, müssen nur dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Klasse verlassen. Auch für Mittelschülerinnen und jene an den AHS-Unterstufen reicht ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz. Sie müssen ihn allerdings auch während des Unterrichts aufgesetzt haben. Für alle ab der neunten Schulstufe herrscht FFP2-Masken-Pflicht! Stimmt nicht ganz: Getestete Lehrkräfte müssen keine FFP2-Maske tragen. Wenn sie wollen, reicht ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz. Was überall sichergestellt sein sollte, sind regelmäßige Maskenpausen und gutes Durchlüften.

Frage: Wie funktioniert der regelmäßige Nasenbohrtest für Schülerinnen und Schüler?

Antwort: Im Grund ist das nichts anderes als ein kürzeres Stäbchen, mit dem nur im Vorderbereich der Nase Sekret abgenommen wird. Das ist wesentlich angenehmer als die herkömmlichen Antigen-Schnelltests. Der Plan ist, dass jeder, der in die Schule kommt, vor Unterrichtsbeginn einmal mit diesem Stäbchen in der Nase bohrt. Volksschulkinder werden den Test zweimal pro Woche an der Schule machen.

Frage: Und wenn ich nicht einverstanden bin, dass mein Kind getestet wird?

Antwort: Wer sich nicht testen lässt – oder wessen Eltern keine Einverständniserklärung abgeben –, für den gibt es bis auf Weiteres auch keinen Schulbesuch. Auch die Betreuung des Kindes ist in diesem Fall nicht möglich. Wer allerdings in den vergangenen sechs Monaten bereits an Covid-19 erkrankt war, ist nicht zu regelmäßigen Tests verpflichtet. Die Lehrkräfte müssen sich einmal pro Woche testen lassen und bekommen zusätzlich die Möglichkeit, bei den Nasenbohrtests mitzumachen. (Gabriele Scherndl, Karin Riss, 8.2.2021)