"Ärztinnen und Ärzte tragen nicht nur in Zeiten von Corona eine immense Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig führen sie mit einer Ordination auch ein Unternehmen, für dessen langfristige Wirtschaftlichkeit sie Sorge zu tragen haben", betont Dr. Patricia Andretsch, Steuerberaterin und Leiterin des Competence Center Ärzte und Freie Berufe bei BDO.

Viele Medizinerinnen und Mediziner sehen sich im Laufe ihrer Karriere mit der Frage konfrontiert, ein Dienstverhältnis im Spital gegen eine selbstständige, freiberuflich-niedergelassene Tätigkeit zu tauschen oder nebenberuflich selbstständig tätig zu werden, beispielweise als Wahlarzt. In diesem Stadium muss sich die Ärztin bzw. der Arzt mit zahlreichen Überlegungen und rechtlichen Anforderungen beschäftigen.

Der BDO Steuerleitfaden "Unternehmen Arztpraxis" führt Medizinerinnen und Mediziner unabhängig von ihrer Fachrichtung in wichtige Themen ein, die es im Zusammenhang mit der Ergreifung einer selbstständigen Tätigkeit zu beachten gilt, liefert die Grundbausteine für die Eröffnung der eigenen Praxis bzw. zeigt die verschiedene potenziellen Zusammenarbeitsformen auf.

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Neben diesen grundsätzlichen Überlegungen wird im Detail auf die konkreten Schritte zur Ordinationsgründung eingegangen. So sind u.a. Konsultation und Meldung bei der (Landes-)Ärztekammer, Beitritt zum Wohlfahrtsfonds, Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt sowie Erstellung eines Businessplans essenziell. Der Businessplan hat eine große Relevanz hinsichtlich Finanzierungsentscheidungen, Fragen bezüglich des notwendigen Kapitalbedarfs, der Mitarbeiteranzahl und letztlich der Rentabilität der Ordination.

Die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten erscheint angesichts der wirtschaftlichen und organisatorischen Belastung der Ordinationen in Kombination mit dem Anspruch, Patientinnen und Patienten stets medizinische Versorgung auf höchstem Niveau zu bieten, zunehmend als Gebot der Stunde. Vernetzung ist gefragt und sie ist in vielen verschiedenen Erscheinungsformen anzutreffen, wodurch jeweils sowohl fachliche Synergien als auch wirtschaftliche Vorteile genutzt werden können.

Das können z.B. Kostenvorteile sein, die sich aus der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen, von Räumlichkeiten sowie von Geräten und Personal ergeben. Zum Teil sind sie jahrzehntelang erprobt, wie z.B. Apparategemeinschaften oder Time-Sharing-Modelle bei den Räumlichkeiten. Zuweilen steht die gegenseitige Vertretungsmöglichkeit im Vordergrund, auf die man verlässlich zurückgreifen kann und die nicht anlassbezogen erst gesucht und gefunden werden muss.

Die Änderung des Ärztegesetzes im Jahr 2010 hat zudem ein deutliches Signal für berufliche Zusammenarbeit im Rahmen einer Gruppenpraxis gesetzt, indem sie neben der Ärzte-OG die Möglichkeit der Gründung einer Ärzte-GmbH geschaffen hat. Seit der Gesetzesnovelle 2019 sind auch Anstellungen eines Arztes bei einem anderen Arzt, einer Gruppenpraxis oder einer Primärversorgungseinrichtung grundsätzlich möglich. "In der Beratungspraxis zeigt sich, dass neben Steuer- und Gesellschaftsrecht auch das ärztliche Berufsrecht stark in die alltägliche Arbeit der Ordinationen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit einwirkt", erklärt Dr. Patricia Andretsch. "Demgegenüber sollte man sich vor Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit die damit einhergehenden einkommensteuerlichen, aber auch teils umsatzsteuerlichen Konsequenzen vor Augen führen."

Dr. Patricia Andretsch, Steuerberaterin und Leiterin des Competence Center Ärzte und Freie Berufe berät seit vielen Jahren schwerpunktmäßig Medizinerinnen und Mediziner.
Foto: © BDO_Vanessa Hartmann-Gnong

Der Bogen des Ordinationslebenszyklus spannt sich von Gründung über laufenden Ordinationsbetrieb und Zusammenarbeit und wird von Erläuterungen zu Ordinationsaufgabe bzw. -übergabe geschlossen. Um einen reibungslosen und rechtswirksamen Übergang sicherzustellen, sollten zu erfüllende Formalitäten und Vorgaben frühzeitig bedacht werden. Zentrale Fragen sind beispielsweise die nach dem Wert der Ordination, ob sie verkauft oder unentgeltlich übergeben werde soll, wer der perfekte Nachfolger für die Patientinnen und Patienten sein könnte etc. – all das sollte in Vorbereitung des abschließenden Prozesses durchdacht und beantwortet werden.

Der BDO Steuerleitfaden für Medizinerinnen und Mediziner ist so konzipiert, dass er konkrete Hilfestellungen zu zahlreichen Fragen gibt, die den Autorinnen und Autoren in ihrer jahrzehntelangen Beratungspraxis regemäßig begegnet sind.

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