Es sind nicht die ersten Vorwürfe gegen die Spieleschmiede.

Foto: Riot Games

Gegen den CEO der Spieleschmiede Riot Games (League of Legends, Valorant), Nicolo Laurent, wird aktuell wegen Diskriminierung und sexueller Übergriffe auf weibliche Mitarbeiter ermittelt.

Zu den internen Ermittlungen wurde eine Anwaltskanzlei beigezogen, die aufgrund der hohen Position von Laurent direkt an ein "Board of Directors" von Riot berichten wird. Gegenüber "The Verge" erklärte ein Firmensprecher: "Riot Games nimmt alle Vorwürfe der Diskriminierung oder Belästigung sehr ernst und geht vehement gegen Personen vor, die unsere Regeln verletzen."

Die Ermittlungen beziehen sich auf eine Klage, die im Jänner eingereicht wurde. Die ehemalige Vorstandsassistentin Sharon O’Donnell wirft Riot darin vor, dass ihr Vertrag im Juli 2020 "unter falschen Vorwänden beendet wurde". O’Donnell wirft Laurent vor, sie sexuell belästigt zu haben. Nach ihrer Beschwerde bei der Personalabteilung sei ihr Vertrag beendet worden.

Kündigung nach Annäherungsversuchen?

Die Ex-Mitarbeiterin sieht ihre Kündigung als direkte Konsequenz ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Laurents aggressiven Annäherungsversuchen. In der Klage finden sich auch Vorwürfe bezüglich einer Aussage von Laurent, in der er vor mehreren weiblichen Mitarbeiterinnen den Rat gegeben haben soll, den mit Covid-19 verbundenen Stress mit "Kinderkriegen" abzubauen.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Klagen ehemaliger Mitarbeiter bezüglich der Unternehmenskultur bei Riot Games gegeben. Der Website "Kotaku" war das 2018 sogar einen ausführlichen Bericht wert. Dort ging es um 28 Mitarbeiterinnen, die über diverse Missstände bei Riot aufmerksam machen wollten. So sei eine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen nicht gegeben und man müsse sich als weiblicher Mitarbeiter oftmals herabwürdigende Bemerkungen gefallen lassen. Nach dem Bericht tauchte eine neue Subpage auf der Website von Riot auf. Mit dem Titel "Diversity and inclusion" weist man seitdem darauf hin, dass in der Firma jegliche Art von Diskriminierung untersagt sei. (aam, 10.2.2021)