Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums schreibt vor, dass das Personal von Behinderteneinrichtungen wöchentlich getestet werden muss.

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Seit Beginn der Pandemie dreht sich die öffentliche Debatte vor allem um die Alten- und Pflegeheime und um die Frage, wie man diese schützen kann. Deutlich weniger präsent waren die Behindertenheime, auch wenn dort oftmals Risikogruppen betreut werden und sich enger Körperkontakt nicht vermeiden lässt. Fast unbemerkt blieb daher, dass sich seit Montag die Regeln für Behindertenheime geändert haben. So gilt zwar seit langem ein Betretungsverbot in den Häusern, nun gibt es aber erstmals verpflichtende Regeln für Tests.

Neue Testregeln

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich einmal die Woche auf das Coronavirus testen lassen, sonst dürfen sie die Einrichtung nicht betreten. Außerdem müssen sie – bei Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern – eine FFP2-Maske tragen, ansonsten Mund-Nasen-Schutz. Wie in den Altenheimen darf Personal dann arbeiten, wenn es zwar positiv getestet, aber nicht mehr ansteckend ist, also wenn der CT-Wert hoch genug ist.

Für die Bewohnerschaft sind in der Verordnung keine Tests vorgeschrieben, auch nicht für Besucherinnen und Besucher. Wie bisher ist pro Bewohnerin oder Bewohner ein Besuch die Woche erlaubt, minderjährige Bewohnerinnen oder Bewohner dürfen pro Tag von höchstens zwei Personen begleitet werden.

Bisher seien die Maßnahmen für Behinderteneinrichtungen über das Präventionskonzept geregelt gewesen, erläutert Carina Pimpel von der Lebenshilfe. Jeder Träger hatte Vorkehrungen zu treffen, dass Testungen ermöglicht und die Testkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, es habe aber keine Verpflichtung gegeben. In den Einrichtungen der Lebenshilfe gibt es das Testangebot seit dem ersten Lockdown auf freiwilliger Basis, die Bereitschaft sei hoch, sagt Pimpel.

50 Covid-Todesfälle in den Einrichtungen

Was die Zahlen angeht, so kamen stationäre Behinderteneinrichtungen vergleichsweise gut durch die Pandemie. Seit Frühling 2020 haben sich österreichweit knapp mehr als 1600 Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Virus infiziert, dazu 1800 Personen aus dem Personal. 50 Menschen verstarben an oder mit dem Virus. Zum Vergleich: In Österreich leben mehr als zehnmal so viele Personen in Alten- und Pflegeheimen als in Behindertenheimen. Dort starben nicht 50, sondern 3500 Personen an oder mit dem Virus.

Mitte Jänner wurden auf Drängen der Interessenvertretungen Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz von Gesundheitsminister Rudolf Anschober in die Impfphase 1B aufgenommen. Auf Nachfrage heißt es aus dem Gesundheitsministerium, Behindertenheime seien sogar, genauso wie Pflegeheime, in der Phase 1A. Dort könne also ab sofort geimpft werden.

Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung liegt bei den Ländern. In den Einrichtungen der Lebenshilfe habe es je nach Bundesland teilweise Impfungen gegeben. Aber in den meisten Ländern werde noch zugewartet bis Ende Februar, bis alle Altenheime geimpft wurden, sagt Pimpel. (Gabriele Scherndl, Stefanie Ruep, 11.2.2021)