Unter den Skifahrern in Salzburg gibt es schwarze Schafe, die das Beherbergungsverbot umgehen.

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Salzburg – Die illegalen Skiurlauber, die das Beherbergungsverbot mit einer Zweitwohnsitzmeldung zu umgehen versuchen, haben nicht nur in St. Anton in Tirol für Aufregung gesorgt. Auch in Salzburg gab es immer wieder Berichte, wonach während des Lockdowns Zimmer an Personen vermietet wurden, die keinen beruflichen Grund dazu hatten. Daraufhin wurden die Kontrollen bei Beherbergungsbetrieben und Zweitwohnsitzen intensiviert.

Das Innenministerium zieht nun eine erste Bilanz der Kontrollen. Seit Anfang Jänner haben diese zu 29 Anzeigen im Pinzgau und 33 Anzeigen nach dem Beherbergungsverbot sowie zwei Anzeigen wegen illegaler Zweitwohnsitznutzung im Pongau geführt.

Die Kontrollen finden in Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden mit der Polizei statt. Im Bezirk Zell am See gab es bisher 365 Kontrollen von Beherberungsbetrieben und 102 Überprüfungen von Zweitwohnsitzen. Die Behörden gehen jedem Hinweis nach, um Verstöße zu ahnden. Im Pongau gab es bisher 36 Überprüfungsaufträge an die Polizei, weil der Verdacht auf eine illegale Beherbergung bestand.

Jeder Betrieb, der Zimmer außerhalb der Ausnahmegründe – etwa berufliche Reisen – vergibt, verletzt die geltenden Einschränkungen und Betretungsverbote. Die Strafe für Betriebe kann bis zu 30.000 Euro betragen, für Gäste bis zu 1.450 Euro.

Zimmer in Skigebieten angeboten

Der STANDARD berichtete bereits nach Weihnachten von Hotels und Ferienwohnungen in Skigebieten, die auf Anfrage problemlos ein Zimmer anboten. Die Hoteliers wollten damals "nicht Sheriff spielen". Die Polizei hatte auch noch keine Kontrollaufträge erhalten. Und wenn es nicht explizit angezeigt wurde, seien die Betretungsverbote auch schwer zu kontrollieren, hieß es von der Polizei.

Nun werden auch Stichprobenkontrollen bei Hotelbetrieben durchgeführt, insbesondere auch bei Privatquartieren und Airbnb-Vermietung. Zudem wurde die Stichprobenfrequenz an den Grenzen erhöht. Fahrzeuge, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen die Einreiseverordnung oder das Beherbergungsverbot bestehe, sollen häufiger angehalten werden, heißt es in einer Aussendung des Tourismusministeriums. Auch die Salzburger Bezirkshauptmannschaften werden die Kontrollen von Zweitwohnsitzen verstärken.

Das Tourismusministerium, das Innenministerium und das Bundesland Salzburg weisen erneut darauf hin, dass die Beherbergung zu touristischen Zwecken weiterhin untersagt ist. Übernachtungen sind derzeit laut Gesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt, darunter fallen etwa berufliche Gründe oder unaufschiebbare medizinische Behandlungen außerhalb des Heimatorts. Ein kurzer Skiurlaub nur zum Zweck des Wedelns geht sich damit nicht aus. (Stefanie Ruep, 11.2.2021)