Als ein Aktivist in Beverly Hills einem Polizisten eine Frage stellte und die Antwort filmte, spielte dessen Kollege plötzlich ein Lied der Beatles ab. Der Beamte hörte auf zu sprechen, als der Klassiker "Yesterday" weiterspielte. Später lud der Filmende den Mitschnitt, den er zuvor live gestreamt hatte, in einem Beitrag hoch. Darin wirft er den Polizisten vor, versucht zu haben, die Aufnahme zu unterbinden.

Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Polizisten in der Stadt im US-Bundesstaat Kalifornien versuchten bereits in der Vergangenheit, die Verbreitung von Aufnahmen zu verhindern, indem sie Musik abspielten, die durch das Copyright geschützt ist. So hatte der Aktivist, der regelmäßig Interaktionen mit Beamten und das Vorgehen bei Demonstrationen filmt, schon zuvor einen ähnlichen Vorfall dokumentiert.

Copyright gegen Aktivisten

Offenbar versuchen die Beamten damit, den Copyright-Filter der sozialen Medien zu missbrauchen: Dabei handelt es sich um Systeme, die automatisiert prüfen, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. In einem solchen Fall blockieren sie die jeweilige Aufnahme. Mehrfache Verstöße können zu einer Sperre des Kontos führen.

Der Vorfall offenbart das Missbrauchspotenzial derartiger Uploadfilter, vor dem bereits im Vorjahr IT-Rechtler warnten. So hatten die Forscher des unter anderem von der NGO "Electronic Frontier Foundation" gegründeten Projekts Lumen die Entfernung von Videos der Black-Live-Matters-Proteste in den USA im vergangenen Jahr beobachtet. Diese waren aufgrund von Hintergrundmusik, die urheberrechtlich geschützt war, entfernt worden. Die Forscher befürchteten, dass die Polizei die Problematik als Strategie nutzen könnte.

Urheberrechtsreform steht an

Fälschliche Erkennungen durch Uploadfilter gelten auch bei der anstehenden Urheberrechtsreform der EU als eine der größten Gefahren der künftigen Rechtslage. Internetplattformen müssen noch vor der Veröffentlichung eines Inhalts dafür sorgen, dass keine Copyright-Verletzung vorliegt. Während Uploadfilter nicht wörtlich in der Richtlinie genannt werden, gelten sie als am wahrscheinlichsten, da menschliche Kontrollen bei dem Ausmaß der Uploads bei großen Plattformen äußerst schwierig durchzuführen wären. Zudem erlaubt das Leistungsschutzrecht in Zukunft nur mehr eine enorm beschränkte Zitierung von Nachrichtenquellen.

Bagatelleschranke

Die Regierung hat die Vorgaben noch nicht umgesetzt, Zeit hat sie dafür bis Juni. Die letzte Vorab-Begutachtung stammt aus dem Dezember und wurde vom zuständigen Justizministerium bearbeitet. Sie sieht in puncto legaler Nutzung von Inhalten eine Bagatelleschranke vor, die bei Uploadfiltern entscheidend sein wird. So dürften die Systeme einen Inhalt nicht sperren, wenn maximal 20 Sekunden Film oder Ton zitiert werden, sowie 1.000 Zeichen eines Textbeitrags oder 250 Kilobyte eines Bildes. Die Vorgaben könnten sich allerdings weiter zum Nachteil von Internetnutzern wenden, so wurde in Deutschland eine weitaus strengere Version bereits auf den Weg gebracht. (muz, 14.2.2021)