Pisten-Skitourengeher, wie hier am Innsbrucker Patscherkofel, bleiben von der Testpflicht ausgenommen.

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Innsbruck – Seit Montag gilt in Tirol jene neue Verordnung, die Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) erlassen hat, um die "Verbreitung von Covid-19" in Tirols Skigebieten zu "bekämpfen". Die Landesregierung hatte diese Maßnahme am vergangenen Montag als Teil ihres Neun-Punkte-Plans im Zuge des Disputs mit der Bundesregierung zu verschärften Regelungen für Tirol präsentiert. Konkret dürfen Skipisten während der Betriebszeiten nur mehr dann zur Sportausübung betreten werden, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Diese Verordnung betrifft die Skipisten, nicht aber die Seilbahnen und Sessellifte. Weil diese im Eisenbahngesetz geregelt sind, fallen sie nicht in die Zuständigkeit des Landeshauptmanns. In der Praxis heißt das nun, dass etwa die Benützung einer Gondel, sofern man nicht zum Zweck des Skifahrens auf den Berg fährt, weiterhin ohne Nachweis eines Negativtests möglich bleibt. Wer zum Beispiel Rodeln fährt, kann dies ungetestet machen.

Sölden stellt Betrieb ein

Der Klubobmann der Tiroler Grünen, Gebi Mair, erklärt dazu: "Seilbahnen sind Verkehrsmittel und erfüllen ein Verkehrsbedürfnis. Daher darf man sie seitens des Landes nicht mittels Verordnung beschränken." Hier wäre das Verkehrsministerium zuständig. Derzeit, so Mair, seien beim Ministerium bereits an die 300 Anträge von Seilbahnbetreibern auf Ausnahmen von dieser Betriebspflicht anhängig. Mair rechnet damit, dass nun viele den Betrieb einstellen werden, da ohnehin kaum Gäste kommen. Die Bergbahnen Sölden im Ötztal haben am Montag bereits bekanntgegeben, dies zu tun.

Ausnahme für Pistengeher

Für kurze Aufregung sorgte am Sonntag die Unsicherheit hinsichtlich Tourengehern. Denn anfangs hieß es, dass die neue Verordnung auch Skitourengeher betreffe, die am Rand von Pisten aufsteigen – diese Spielart des Skitourensports erfreut sich vor allem unter Anfängern großer Beliebtheit. Am späten Sonntagabend konkretisierte die Landesregierung aber, dass die Pistengeher nun doch nicht mehr betroffen seien. Allerdings gilt "das Verweilen" auf Skipisten ausdrücklich ebenfalls "als Betreten" und erfordere daher einen Testnachweis.

Ausgenommen sind von der Verordnung Kinder unter zehn Jahren sowie Personen, die sich in den vergangenen sechs Monaten bereits mit dem Coronavirus infiziert haben. Letztere müssen ein ärztliches Attest mitführen, das dies bestätigt. Kontrolliert werden soll die Maßnahme von den Gesundheitsbehörden im Zuge von Stichproben.

Kritik der SPÖ: "Bodenlose Frechheit"

Kritik dazu kommt vom Sportsprecher der Tiroler SPÖ, Benedikt Lentsch: "Um 18 Uhr (am Sonntag, Anm. der Red.) für den Folgetag eine derartige Verordnung vorzulegen ist eine bodenlose Frechheit." Lentsch bezeichnet die Testpflicht auf den Pisten als "völlig entbehrlich", da sie nur noch mehr Verwirrung stifte und Unverständnis erzeuge.

"Den Unmut seitens der Bevölkerung und der Liftbetreiber kann ich bei einem derartigen Vorgehen völlig verstehen. Es kennt sich – wieder einmal – kein Mensch mehr aus, und die betroffenen Liftbetreiber wurden – wieder einmal – weder vorab informiert noch einbezogen", so Lentsch, der trotz der vermeintlichen Klarstellung des Landes noch viele Unstimmigkeiten sieht. "Aktuell ist es möglich, ohne Test mit der Gondel nach oben zu fahren und herunterzurodeln. Dahingegen brauchen Eltern einen maximal 48 Stunden alten Test, wenn sie mit den Kindern zum Dorflift gehen – das ist weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig." (Steffen Arora, 15.2.2021)