Der Lockdown wurde gelockert. Die Regierung erhofft sich dadurch eine Erholung der Wirtschaft

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Wien – Die Arbeitslosigkeit ist in Österreich im Vergleich zur Vorwoche um 7.500 Personen zurückgegangen, rund 450.000 Personen sind damit derzeit ohne Arbeit. Zudem befinden sich 70.000 in Schulungen, im Wochenvergleich um 1.500 Personen mehr. 465.400 Personen sind in Kurzarbeit, in der Vorwoche waren es 450.000. Der Einbruch der Wirtschaftstätigkeit hielt an: In der Woche vom 1. bis 7. Februar lag das wöchentliche BIP nach Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) um 13,1 Prozent unter dem Vorjahreswert.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hofft auf bessere BIP-Daten nächste Woche infolge der Öffnungsschritte des Handels. Die Rahmen für Beihilfen seien erhöht worden, die entsprechenden Richtlinien wurden erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort. Die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen von 800.000 Euro wurde auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz wird die Obergrenze von drei Millionen auf zehn Millionen Euro angehoben.

Weitere Beihilfen

Ab sofort sind drei weitere Corona-Beihilfen für Betriebe beantragbar: Der Ausfallsbonus komme auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt durch die Covid-Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem hohen Umsatzausfall hatten, Hier können bis zu 30 Prozent des Umsatzes als Ersatzrate beantragt werden, für diese Hilfe ist eine Milliarde Euro vorgesehen. Der Zeitraum läuft von November 2020 bis Juni 2021.

Weiters kommen die lang erwarteten Hilfen für vom Corona-Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, die mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem geschlossenen Unternehmen haben. Hier sind 800 Mllionen Euro vorgesehen. Indirekt betroffene Betriebe (u.a. Lebensmittelgroßhändler, Caterer, Textilreiniger, Laden- und Messebauer, Beleuchtungs- und Beschalungstechniker, Fotografen) warten seit Monaten auf Hilfen.

Hilfen für Bauern

Auch für die Bauern gibt es neue Hilfen, ab sofort kann ein Verlustersatz für die ersten Branchen der indirekt betroffenen Betriebe in der Landwirtschaft (Schweine- und Weinbetriebe) online beantragt werden. Für diese Maßnahme werden insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es handle sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, lässt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wissen.

Das Homeoffice-Gesetz wurde am Montag in Begutachtung geschickt, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Nach einer kurzen Begutachtungsfrist solle das Gesetz in den nächsten Wochen im Parlament beschlossen werden, damit relevante Teile Anfang April in Kraft treten können. Am Arbeitsmarkt ortet Kocher eine "leichte, aber spürbare Entspannung", getrieben durch saisonale Verbesserungen und Öffnungsschritte. Bei der Kurzarbeit seien die Zahlen zwar höher als in der Vorwoche, es seien aber Anmeldungen zur Kurzarbeit, wo man nicht wisse, wie viele wirklich genutzt werden.

Verlängerung der Kurzarbeit

Die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit über den März hinaus könnte noch diese Woche fixiert werden. "Wir sind in den letzten Zügen der Gespräche mit den Sozialpartnern und den zuständigen Ministerien", sagte der Arbeitsminister. Man sei zu "99 Prozent fertig" und werde wahrscheinlich in den nächsten Tagen eine Lösung präsentieren können. Details zur geplanten Kurzarbeitsverlängerung wollte Kocher noch nicht verraten.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) appellierte an die Unternehmen, den kürzlich eingeführten Kostenersatz für innerbetriebliche Corona-Tests in Anspruch zu nehmen. Für jeden durchgeführten Test erhalten die Unternehmen zehn Euro. Bisher haben sich laut Schramböck über 830 Betriebe in Österreich mit über 380.000 Mitarbeitern für das betriebliche Testen angemeldet.

Die Neos drängen bei der geplanten Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auf einen langfristigen Plan. "Es fehlt weiterhin ein Modell für den schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit parallel zum Zurückfahren des Lockdowns", klagt NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker.

Lob aus der Kultur

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) begrüßte die Corona-Hilfen, die auch indirekt Betroffenen im Kulturbereich nützen sollen. "Vom Filmverleih bis zur Künstleragentur, vom Bühnenbildner bis zur Sängerin – jedes Unternehmen und vor allem auch jedes Einpersonenunternehmen, das entsprechende Umsatzzusammenhänge mit den direkt betroffenen Unternehmen hat, wird von dieser Maßnahme profitieren." Auch wer über eine Zwischenstation, etwa eine Agentur, für Veranstalter tätig sei, erhalte einen Umsatzersatz.

Kritik der Hoteliers

Kritik kommt von der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV). Die Verlängerung des Lockdown sei für viele Unternehmen "erneut ein Stich ins Herz", so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Die Unternehmen bräuchten eine Perspektive für Öffnung und Finanzierung. 90 Prozent der befragten Hotels in Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben laut Gratzer Anspruch auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz. Eine Auszahlung erhalten haben elf Monate nach Beginn des bundesweiten Lockdowns gerade einmal sieben Prozent (APA, 16.2.2021)