Die Briten wurden in Straßburg verurteilt.

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Straßburg – Großbritannien hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwei jugendliche Opfer von Menschenhandel nicht ausreichend geschützt. Wie das Gericht mit Sitz in Straßburg am Dienstag entschied, muss Großbritannien den beiden je 45.000 Euro Entschädigung und Kostenausgleich zahlen. Die Polizei hatte die Jugendlichen auf Cannabis-Farmen aufgefunden, es habe den Verdacht des Menschenhandels gegeben. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Entgegen einer Facheinschätzung befand die Staatsanwaltschaft bei einer Überprüfung des Urteils später, die Jugendlichen seien nicht Opfer von Menschenhandel. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Strafverfolgung potenzieller Opfer von Menschenhandel nicht grundsätzlich gegen Menschenrecht verstoße. Sollten Behörden aber den glaubhaften Verdacht hegen, dass ein Verdächtiger oder eine Verdächtige Opfer sein könnte, sollte es hierzu eine Untersuchung durch Fachpersonal geben.

Kein faires Verfahren

Bei den beiden Jugendlichen sei dies nicht geschehen. Eine Fachbehörde stufte sie erst nach ihrer Verurteilung als Menschenhandelsopfer ein. Die britische Staatsanwaltschaft hätte zudem klare Gründe für ihre abweichende Einschätzung des Opferstatus der beiden Jugendlichen vorlegen müssen. Auch das sei eindeutig nicht geschehen. Großbritannien habe gegen das Recht auf ein faires Verfahren und das Verbot von Zwangsarbeit verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in ihren 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union. (APA, 16.2.2021)