Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) macht sich für ein Werbeverbot für bestimmte Produkte im Lockdown stark.


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In Deutschland führt ein Bundesland ein umstrittenes Werbeverbot für Aktionsware während des Lockdowns ein. Das Gesetz sei am Dienstag im Rahmen der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Covid-Pandemie beschlossen worden, teilte eine Sprecherin des saarländischen Wirtschaftsministeriums laut horizont.net mit. Inkrafttreten soll das Verbot am 22. Februar.

Demnach dürfen Geschäfte, die vor allem Produkte des täglichen Bedarfs oder der Grundversorgung anbieten und daher geöffnet sind, nicht mehr für Produkte werben, die nicht zu diesem Sortiment gehören. Bei Verstößen droht laut einer Aussendung ein Bußgeld in der Höhe von 1.000 und 10.000 Euro.

Es gehe nicht darum, den Verkauf von Waren zu verbieten, "sondern darum, weitere Anreize für Kaufanlässe zu vermeiden – und gleichzeitig für mehr Fairness in der Branche sorgen", wird die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) zitiert.

Solidarität gegenüber Fachgeschäften

Das Gesetz richtet sich gegen jene Unternehmen, die allen Appellen zum Trotz auch für Non-Food-Artikel geworben hatten. Rehlinger kritisierte, dass in Zeiten, in denen es gelte, Kontakte zu vermeiden, nicht nur zur größeren Kundenströmen führe, sondern auch unsolidarisch gegenüber Fachgeschäften sei, die zurzeit geschlossen bleiben müssen.

Kritik an dem Gesetz kommt laut horizont.net indessen von der Werbewirtschaft. So erklärte etwa der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dass ein Werbeverbot nicht dazu geeignet sei, das Corona-Virus in Schach zu halten. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) argumentierte, dass geöffnete Läden ihr Sortiment auch bewerben dürfen sollten. Der Verband der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) wiederum befürchtet eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten des stationären Handels. (red, 17.2.2021)