Die grüne Klubchefin Sigrid Maurer verknüpfte die Ablehung des Misstrauensvotums gegen Gernot Blümel mit inhaltlichen Forderungen der Grünen.

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PARTEIFINANZEN

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Nicht erst seit Ibiza sind die Kassen der Parteien im Gerede. Auch die regelmäßig gesprengten Wahlkampfobergrenzen gaben Anlass zur Diskussion. Zuletzt sind Limits fürs Spendensammeln eingeführt worden, was vor allem dem Großspenderliebling ÖVP schmerzt. Türkis-Grün hat im Regierungsprogramm noch strengere Regeln und vor allem mehr Kontrolle vereinbart.

Ziele: Parteien organisieren die öffentliche Willensbildung und sind deshalb zentral für die Demokratie. Wie sie sich finanzieren und wofür sie Geld ausgeben, ist also höchst relevant. Derzeit kann der Rechnungshof nur die (oberflächlichen) Berichte von Wirtschaftsprüfern prüfen, die von den Parteien bestellt werden. ÖVP und Grüne haben vereinbart, dass der Rechnungshof "bei begründetem Verdacht" auch direkt in die Bücher der Parteien schauen und auch die Rechenschaftsberichte auf diesem Weg kontrollieren können soll. Dazu kommen strengere Regeln für Spenden, sie sollen früher öffentlich gemeldet werden müssen. Und: Umgehungen über parteinahe Vereine will die Regierung ebenfalls verhindern – über derlei wurde ja etwa auf Ibiza gesprochen. Die "Evaluierung und Anpassung des Begriffs der nahestehenden Organisationen zur Vermeidung von Umgehungskonstruktionen unter Beachtung der Empfehlungen des Rechnungshofs" steht im Regierungsprogramm.

Hürden: Wie genau parteinahe Vereine erfasst werden sollen, ist noch völlig unklar. Ein zu schwammiges Gesetz würde jeden Tennisverein mit Parteimitgliedern im Vorstand erfassen, ein zu eng gefasstes des Problems nicht Herr werden und Vereine weiter heimlich Geld für Parteiarbeit sammeln lassen. Auch die transparenten Parteifinanzen würden eine große Umstellung darstellen, mit denen manche noch hadern. Insbesondere für Parteien mit großen, aber kleinteilig strukturierten Organisationen wäre die Reform schwierig, weil auch kleine Gemeindeparteien transparent Geld einnehmen und ausgeben müssten.

Zeitplan: Auch wenn in der Koalition grundsätzliche Einigkeit über das Vorhaben besteht, müssen einige inhaltliche Fragen noch geklärt werden. Von einem Gesetzesentwurf ist Türkis-Grün noch weit entfernt. Ob sich die Volkspartei vom kleinen Koalitionspartner hetzen lassen wird, ist fraglich. Sind sich die Regierungsparteien einig, könnte es aber vergleichsweise schnell gehen: Für die Reformen im Parteiengesetz ist keine Zweidrittelmehrheit notwendig, die Opposition muss nicht mitstimmen.

INFORMATIONSFREIHEIT

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Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses gilt als grüner Verhandlungserfolg im Regierungsprogramm. Schon frühere Regierungen haben sich das Thema vorgenommen, umgesetzt wurde es aber nie. Nun machen die Grünen wieder mehr Druck für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Ein erster Entwurf war für Sommer 2020 angekündigt worden, wurde aber nicht fertig. Seitdem wird weiterverhandelt.

Ziele: Österreich ist das letzte Land der Europäischen Union, in dem noch die Amtsverschwiegenheit gilt. Parallel dazu gibt es allerdings auch die Auskunftspflicht für Behörden. Die derzeitige Regelung verlangt also in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen der Geheimhaltungs- und der Informationspflicht. Sie soll durch ein Informationsfreiheitsgesetz im Verfassungsrang ersetzt werden, das bis auf konkret definierte Ausnahmen gilt. Das wäre nichts Geringeres als ein Paradigmenwechsel. Die neue Transparenz soll nicht nur interessierten Bürgern und Journalisten helfen, an Informationen zu kommen. In weiterer Konsequenz verhindert sie auch Korruption, weil weniger Amtsgeschäfte im Verborgenen stattfinden können.

Hürden: Herausfordernd sind erstens einige legistische Feinheiten wie technische Details zur Bescheidausstellung. Vor allem aber müssen auf politischer Ebene einige weitere Entscheidungsträger ins Boot geholt werden: Der Gemeindebund hat sich etwa im Vorfeld skeptisch gezeigt und gefordert, dass für die Kommunen keinerlei Mehraufwand entstehen dürfe. Aber auch die Bundesländer müssen zustimmen: Denn neben der bundesgesetzlichen Regelung muss die Informationsfreiheit auch in den neun Ländern umgesetzt werden. Und selbst wenn sich Türkis und Grün bald einig sind, müssen sie die nächste Hürde im Parlament nehmen: Für die Verfassungsmaterie brauchen sie nämlich eine der beiden großen Oppositionsparteien – das dürfte mit der SPÖ leichter zu bewerkstelligen sein als mit der FPÖ, einfach abgenickt wird der Regierungsentwurf aber wohl so oder so nicht.

Zeitplan: Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer hat einen Entwurf für "die nächsten Tage" angekündigt, im Büro der zuständigen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will man sich auf keinen Zeitpunkt festlegen. In den vergangenen Wochen wurde eifrig verhandelt, es könnte diesmal also wirklich bald so weit sein. Einzuplanen ist in der Umsetzung aber auch eine Übergangsfrist, sie dürfte mindestens ein Jahr dauern.

BUNDESSTAATSANWALT

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Kritik an der politischen Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft wurde in der Vergangenheit immer wieder laut – vor allem dann, wenn brisante Verfahren öffentlich wurden. Erstmalig fordert nun aber auch die ÖVP einen politisch unabhängigen Bundesstaatsanwalt und stößt damit beim Regierungspartner und weiten Teilen der Opposition auf offene Ohren.

Ziele: Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die Justizministerin als oberstes Verwaltungsorgan an der Spitze der Staatsanwaltschaft steht. Dadurch könnte sie – zumindest theoretisch – in laufende Verfahren eingreifen. Das Justizministerium erteilt in der Praxis zwar nur sehr selten Weisungen, die Möglichkeit der Einflussnahme und der Anschein der politischen Befangenheit führen aber dennoch zu Misstrauen. Beispiele aus jüngerer Vergangenheit haben darüber hinaus gezeigt, dass Sorge besteht, das Ministerium mische sich auch abseits des offiziellen Dienstwegs in Ermittlungsverfahren ein. Ein politisch unabhängiger Bundesstaatsanwalt, wie er in den meisten europäischen Ländern üblich ist, könnte das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden stärken.

Hürden: Der Kurswechsel der ÖVP in Sachen Bundesstaatsanwalt macht einen politischen Konsens realistisch. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Behörde wird allerdings für Diskussionsstoff sorgen. Das aktuelle System einer politischen Weisungsspitze garantiert deren demokratische Legitimität. Denn die Ministerin wird von einer parlamentarischen Mehrheit getragen und unterliegt der ständigen Kontrolle der Opposition. Einem Bundesstaatsanwalt fehle es dagegen an dieser demokratischen Rückbindung an das Parlament, so ein häufiger Kritikpunkt: Eine von der Verwaltung getrennte Strafverfolgungsbehörde könnte dazu tendieren, ein Eigenleben zu entwickeln und ihre politische Macht zu missbrauchen. Zentrale Herausforderung der Reform wird es also sein, das richtige institutionelle Gleichgewicht zwischen Unabhängigkeit und Kontrolle zu finden. Denkbar wäre etwa ein System ähnlich der Bestellung der Präsidentin des Rechnungshofs: Die Regierung schlägt eine geeignete Person vor, die vom Parlament für eine längere Amtszeit gewählt und kontrolliert wird.

Zeitplan: Das Justizministerium will in den kommenden Wochen Gespräche mit den wichtigsten Stakeholdern führen. Eine konkrete Umsetzung liegt aber wohl noch in weiter Ferne. (Sebastian Fellner, Jakob Pflügl, 18.2.2021)