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Wien – Mit kommendem Montag können Künstlerinnen und Künstler einen weiteren Lockdown-Bonus bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) beantragen, diesmal für die Monate Jänner und Februar. Mit der Sonderzahlung in der Höhe von 1.000 Euro wolle man laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) "die Notlagen durch den verlängerten Lockdown im Veranstaltungsbereich abschwächen".

"Was den Lockdown-Bonus ausmacht, ist die rasche und unbürokratische Auszahlung über die SVS. Ich hoffe daher, dass weiterhin viele Künstlerinnen und Künstler ansuchen werden", so Mayer, die sich für die Abwicklung beim gesamten Team der SVS bedankte. Bereits für November und Dezember hat es einen Lockdown-Bonus gegeben, der zusätzlich zu den bestehenden Hilfsmaßnahmen wie der SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds der WKO bezogen werden kann.

Die SVS-Überbrückungsfinanzierung (1.000 Euro pro Monat) läuft weiter und kann für das 1. Quartal 2021 bereits beantragt werden. Für das 2. Quartal ist dann der 1. April der Stichtag. Insgesamt wurden bereits rund 85 Mio. Euro ausbezahlt, rund 14 Mio. Euro davon für den Lockdown-Bonus. Dotiert ist der Fonds mit aktuell 110 Mio. Euro, wobei es durch eine Gesetzesänderung eine Erhöhung auf 120 Mio. Euro geben soll. (APA, 19.2.2021)