Darf ein Burger als solcher bezeichnet werden, auch wenn das Laberl aus Tofu und nicht aus Fleisch besteht? Ja, war sich die Mehrheit der EU-Parlamentarier im Herbst einig. Sie stimmten gegen ein Veggieburger-Verbot. Weniger offen für alternative Ernährungsformen zeigten sich die Politiker hingegen bei pflanzlichen Drinks – etwa aus Soja, Hafer oder Reis: Im Raum stehen Einschränkungen, die dafür sorgen sollen, dass tierische Milch und pflanzliche Alternativen auf keinen Fall mehr verwechselt werden können.

Produzenten veganer Lebensmittel sowie mehrere NGOs fürchten eine unverhältnismäßige Benachteiligung. Konkret geht es um den sogenannten Änderungsantrag 171, der vom EU-Parlament mehrheitlich angenommen wurde. Der von der Milchindustrie angetriebene Vorstoß würde dazu führen, dass der Vertrieb veganer Drinks deutlich eingeschränkt werden könnte.

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Können Konsumenten Milch aus dem Euter eines Tiers und solche aus pflanzlichen Stoffen ausreichend unterscheiden? Diese Frage beschäftigt derzeit mehrere EU-Institutionen.
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Bereits jetzt darf ein Sojadrink nicht mehr als Milch bezeichnet werden. Durch den Änderungsantrag könnten auch weitere Anspielungen auf Milchprodukte untersagt werden. Ein Haferdrink mit "sahniger Konsistenz", eine Margarine, die "wie Butter" schmeckt, oder eine "rein pflanzliche Mandel-Alternative zu Käse" dürften dann nicht mehr in Supermarktregalen stehen.

Keine Verwechslung

"Es ist komplett willkürlich", ärgert sich Felix Hnat von der Veganen Gesellschaft Österreichs. Sollte der Änderungsantrag von EU-Rat und -Kommission bestätigt werden, könnte auch der Gebrauch von Bildmaterial, das mit Milchprodukten verwechselt werden könnte, untersagt werden, wie Hnat erklärt. In der weitesten Auslegung könne sogar die Nutzung von Verpackungen eingeschränkt werden, die Milchprodukten ähnlich sehen – zum Beispiel der Tetrapak.

Petra Lehner, Konsumentenschützerin der Wiener Arbeiterkammer, hält den Änderungsantrag für übertrieben. "Das sind reine Lobbygesetze", sagt die Ernährungswissenschafterin, "wer die stärkere Lobby hat, setzt sich durch." Die Milchindustrie würde oft den Verbraucherschutz ins Treffen führen, um pflanzliche Alternativen zu diskreditieren. Dabei hätten mehrere Studien gezeigt, dass Konsumenten mehrheitlich nichts gegen Begriffe wie Sojamilch hätten, erklärt die Expertin.

Körpermilch und Leberkäse

Darüber hinaus gebe es zahlreiche Beispiele, die zeigen würden, dass die Namensverwandtschaft den Konsumenten zuzutrauen sei: So würde wohl niemand Körpermilch trinken. Argumente, die auch Karl Fischer, Obmann des Vereins Soja aus Österreich, unterstützt. Er warnt davor, dass Konsumenten die Mündigkeit abgesprochen würde. Verbraucher könnten sehr wohl mit Begriffen wie Erdnussbutter oder Leberkäse umgehen, heißt es in einer Aussendung.

Mehrere Interessenvertreter versuchen nun europaweit die Gremien in Brüssel umzustimmen. Eine entsprechende Onlinepetition wurde knapp 300.000-mal unterzeichnet. Denn der Änderungsantrag ist noch nicht unter Dach und Fach – noch wird er im sogenannten Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission abgestimmt.

Die Milchindustrie würde oft den Verbraucherschutz ins Treffen führen, um pflanzliche Alternativen zu diskreditieren, sagt Konsumentenschützerin Lehner.
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Aus Österreichs Landwirtschaftsministerium heißt es, man nehme Konsumenten- und Verbraucherschutz sehr ernst: "Es ist uns wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten Klarheit über die Herkunft und Zusammensetzung von Lebensmitteln haben und nicht in die Irre geführt werden." Zu dem Änderungsantrag im EU-Parlament hielt man sich bedeckt: Die Abänderung sei nicht in der Position der Mitgliedsstaaten abgebildet. Es liege an der portugiesischen Ratspräsidentschaft, eine Position für die Verhandlungen zu finden, welche dann bewertet werden könne.

Etwas mehr Einsicht über den Standpunkt Österreichs gibt das Abstimmungsverhalten im EU-Parlament: SPÖ und Neos haben gegen die Einschränkungen gestimmt, ebenso die Grünen mit Ausnahme der Abgeordneten Sarah Wiener. FPÖ und ÖVP sprachen sich auf EU-Ebene für die vorgeschlagenen Änderungen aus.

Kritik an Überregulierung

"Aus unserer Sicht ist der Antrag nur schwer durchsetzbar", kommentiert der grüne EU-Parlamentarier Thomas Waitz die Abstimmung. Er ortet viele sachliche und fachliche Argumente gegen den Vorschlag. Der Grüne glaubt nicht, dass der Antrag in seiner jetzigen Form von Rat und Kommission angenommen wird. "Konsumenten sind klug genug, den Unterschied zwischen einer Kuhmilch und einer Hafermilch zu erkennen", sagt Waitz. "Ich sehe keinen Bedarf, hier mit Verboten zu überregulieren."

Bis schließlich klar sein wird, wie es mit milchähnlichen Pflanzendrinks weitergeht, dürfte noch einige Zeit vergehen. Denn der Änderungsantrag ist nur ein winziger Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), deren künftige Ausgestaltung noch Gegenstand von Verhandlungen ist. Vor dem Sommer dürfte es laut Kennern der Materie zu keiner Einigung kommen. Bis dahin kann jeder Tofuburger also noch bedenkenlos mit einer joghurtartigen Mandelsauce genossen werden. (Nora Laufer, 22.2.2021)