Physisch distanziert, gedanklich vereint: Die Vorstellungen von Minister Kogler decken sich mit jenen der Vertreterinnen aus der Justiz.

Foto: APA/HANS PUNZ

Wien – Nachdem die ÖVP ihren Widerstand gegen einen Bundesstaatsanwalt als Spitze der Weisungskette aufgegeben hat, wurden am Montag erste Schritte zur Umsetzung gesetzt. Interims-Justizminister Werner Kogler (Grüne) traf sich mit Vertreterinnen der Richter und Staatsanwälte, zudem wurde die Prüfung internationaler Best-Practice-Modelle in die Wege geleitet. Tenor nach dem Treffen: Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sollen im Mittelpunkt stehen.

"Schritt für Schritt arbeiten wir an unserem Ziel, einer unabhängigen und weisungsfreien Obersten Staatsanwaltschaft", sagte Kogler in einer schriftlichen Stellungnahme nach dem Treffen: "Zentral ist, dass es zu einer echten Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften kommt."

Gewaltentrennung

Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung, erklärte in der gemeinsamen Pressemitteilung, eine Reform müsse "die Unabhängigkeit der Justiz auf allen Ebenen stärken und das Prinzip der Gewaltentrennung beachten". Konkrete Vorstellungen hat hier Staatsanwältepräsidentin Cornelia Koller: "Nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung muss sich die politische Kontrolle durch das Parlament auf die nachträgliche Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit beschränken. Die Kontrolle laufender Ermittlungen obliegt den unabhängigen Gerichten."

Koller erweiterte ihre Forderungen auch noch in einer eigenen Aussendung. Ein Einfluss auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen etwa durch das Parlament müsse ausgeschlossen sein. Der Generalstaatsanwalt dürfe in den letzten fünf Jahren vor der Ernennung kein politisches Amt innegehabt haben. Die Ernennung will Koller einem noch zu schaffenden "Rat der Gerichtsbarkeit" überantworten.

Keine Wiederbestellung

Geht es nach dem Justizministerium, soll das Bestellverfahren für die Position maximale Objektivität gewährleisten. Politische Akteure will man ausschließen. Es soll eine "untadelige, fachlich versierte Person" sein, die über langjährige praktische Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt verfügt und deren Position sicherstellt, dass sie politischem Druck standhalten kann.

Damit der oberste Staatsanwalt oder die oberste Staatsanwältin möglichst unabhängig arbeiten kann, soll keine Möglichkeit zur Wiederbestellung vorgesehen werden. Eine mögliche vorzeitige Abberufung soll nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich sein, heißt es im Ministerium, wo Kogler die derzeit in Babypause befindliche Ressortchefin Alma Zadic vertritt. Bezüglich parlamentarischer Kontrolle sollen Politiker keine Informationen aus laufenden Verfahren erhalten, mit Ausnahme der bereits geltenden Kontrollinstrumente. (APA, 22.2.2021)