Die "taz"-Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" zog im vergangenen Jahr Beschwerden beim Deutschen Presserat nach sich.

Screenshot: Taz

Berlin – Beim Deutschen Presserat haben sich seit der Gründung 1956 noch nie so viele Leser über die Medienberichterstattung beschwert wie 2020. 4.085 Beschwerden und damit fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor (2.175) gingen ein, wie der Presserat als freiwillige Selbstkontrolle der Presse am Dienstag in seinem Jahresbericht mitteilte. Ein Grund für den Anstieg seien Massenbeschwerden auf einzelne Artikel, so das Gremium.

Prominentes Beispiel war eine polizeikritische Kolumne in der linken Tageszeitung "taz" im Sommer, zu der sich sogar Innenminister Horst Seehofer (CSU) eingeschaltet hatte. 382 Beschwerden gingen zu dem Artikel beim Rat ein. Häufig hatte der Presserat zudem mit Beschwerden zur Berichterstattung über die Coronapandemie zu tun. Außerdem erreichten das Gremium auch ungewöhnlich viele Schreiben, für die der Rat nicht zuständig war wie zum Beispiel Beschwerden über journalistische Beiträge in Fernsehen und Radio.

Zu den Sanktionen, die der Rat verhängen kann, zählen ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge als härteste Folge. Eine öffentliche Rüge bedeutet, dass die betroffene Redaktion sie in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlichen muss. Die Zahl der Rügen stieg 2020 auf 53 an, 2019 waren es 34 gewesen. Die Mehrheit der Rügen (24) wurde gegen Boulevardzeitungen verhängt, gefolgt von Zeitschriften (16), Regionalzeitungen (11) und überregionalen Blättern (2). Der häufigste Grund: Eine mangelnde Trennung von Werbung und Berichterstattung. (APA/dpa, 23.2.2021)