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Wer versichert ist, erhält in der Apotheke ab 1. März fünf Gratis-Schnelltests. Es sei denn, man hat sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) abgemeldet. Damit können 300.000 Personen keinen kostenlosen Antigentest bekommen, berichtet die "Futurezone".

Eigentlich dürften Personen, die sich gegen eine Speicherung in dem zentralen System entschieden haben, nicht benachteiligt werden – wie aber Thomas Lohninger von der Bürgerrechts-NGO Epicenter Works zu der Plattform sagt, wurde die bisherige Gleichheitsbestimmung für diesen bestimmten Fall ausgesetzt.

"Schlechte Planung"

Begründet wird das vom Gesundheitsministerium damit, dass eine andere technische Umsetzung nicht möglich sei. Das stellt der Datenschutzexperte infrage: Demnach könne man die Anwendung an die E-Card koppeln. Die Schuld sieht Lohninger in "einer schlechten Planung" und "holprigen Umsetzung" der Regierung, sagt er zur "Futurezone".

Das Gesundheitsministerium sagt zum STANDARD in einer Stellungnahme, dass Personen, die sich von der Elga abgemeldet haben, die Möglichkeit haben, sich wieder für die E-Medikation, die hierfür notwendig ist, anzumelden. Das kann getrennt von der Freischaltung des E-Befunds bei der digitalen Gesundheitsakte geschehen. Rezepte ließen sich weiterhin auf Papier schreiben.

Im vergangenen Jahr war es zu Kritik gekommen, weil die Krankenkassen Elga-Daten zur Coronavirus-Forschung freigaben. Dabei wurden diese pseudonymisiert. Damals kritisierte der Datenschützer Max Schrems, dass ein Rückschluss auf Einzelpersonen sehr wohl möglich sei, wenn nur eine Pseudonymisierung und keine Anonymisierung durchgeführt wurde. Wie der ORF berichtet, will Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) "in den nächsten zwei Wochen eine Lösung zustande zu bringen". (red, 26.2.2021)