Fahrgäste befördern darf nun nur noch, wer einen Taxischein besitzt. Zahlreiche Uber-Fahrer dürften damit aus dem Rennen sein.

Foto: Leopold Nekula

Fans des Taxidienstleisters Uber ließen sich wohl kein X für ein U vormachen. Seit Jänner mussten sie darauf verzichten, bei Schönwetter um günstige 16 Euro vom Bahnhof in die Vorstadt kutschiert zu werden. Bei strömendem Regen lag der Preis schnell einmal doppelt so hoch und höher.

Doch mit diesen flexiblen Preisen, die auf Basis von Distanz und Nachfrage und Angebot berechnet wurden, war es seit Inkrafttreten des neu geregelten Gelegenheitsverkehrsgesetzes vorbei. Die Fahrer mussten sich an die Taxitarife halten. Eine der zentralen Funktionen der App, das sogenannte "Surge Pricing", war außer Kraft gesetzt.

Ein bisschen Flexibilität

Doch ab Montag, können Interessenten wieder auf Uber X zurückgreifen. Der Fahrdienstvermittler kann zumindest teilweise zu seinem flexiblen Preismodell zurückkehren. Was für Uber gilt, gilt auch für andere wie Bolt und die Taxi-Funkzentralen. Denn mit Jänner wurden – wie berichtet – Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammengelegt. Seit heute ist damit hierzulande erstmals auch das Taxifahren ohne Taxameter möglich.

Der Kunde kann sich damit zwischen zwei Varianten entscheiden. Wer ein Taxi am Standplatz nimmt oder an der Straße heranwinkt, kann per Taxameter abrechnen. Es gelten die üblichen regionalen Tarife pro Zeiteinheit und Strecke. Genauso darf aber ein Taxi auch via App oder Telefon bestellt werden – dann kann der Preis im Voraus fixiert werden, in diesem Fall läuft auch kein Taxameter. Für solche Fahrten gelten aber Mindestpreise, jedenfalls mindestens fünf Euro, bei Uber liegt er zumindest derzeit bei 6,60 Euro.

Pauschalpreis bei Bestellung

Wer also sein Fahrzeug im Vorhinein bestellt – mit fixem Abfahrts- und Zielort –, kann mit seinem Lenker einen Pauschalpreis ausmachen. Im Gegensatz zur früheren Vermittlung von Mietwagenfahrten mit freier Preisgestaltung gibt es unter dem neuen Regime einen Korridor. Der Preis kann zumindest in Wien künftig je nach Nachfrage um bis zu 20 Prozent über oder unter den Tarifen liegen. Steigt der Kunde am Standplatz zu, gilt das Mitte Februar zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Tarifmodell. Dieses ist allerdings noch nicht in Kraft, das soll in den kommenden Wochen geschehen.

Für Fahrten, bei denen ein Taxi auf der Straße herangewunken oder am Standplatz genommen wird, gilt ab dann ein Grundtarif von 3,40 Euro am Tag und 3,80 Euro in der Nacht. Dazu kommt ein Streckentarif für ein bis fünf Kilometer von 0,80 Euro sowie 0,50 Euro ab fünf Kilometern. Der Zeittarif für Standzeiten beträgt 0,50 Euro pro Minute. Zuschläge sollen jedoch möglich sein.

Einer der am heftigsten umstrittenen Punkte: Alle Fahrer aller Anbieter müssen nun einen Taxischein besitzen. Bei der entsprechenden Prüfung müssen sie nicht nur Deutschkenntnisse nachweisen, sondern auch Fragen zu Wegbeschreibungen und Routen beantworten. Wie viele sich den Schein besorgt haben, dazu lässt sich Uber jedenfalls nicht in die Karten schauen. "Man habe ausreichend Fahrer, um die Corona-bedingt ohnehin noch eingeschränkte Nachfrage bedienen zu können", heißt es.

Exodus aus der Branche

Neos-Politiker Markus Ornig ortet allerdings einen wahren Exodus in der Branche und spricht von bis zu 5000 betroffenen Mietwagenfahrern, die keinen Schein in der Tasche haben. Das könnte sich laut Branchenkennern aber noch ändern. Bis die derzeit mangels Touristen und Geschäftsreisenden ohnehin maue Nachfrage wieder steigt, könnten so manche die Prüfung noch nachholen.

Uber will sein Angebot jedenfalls in Wien und Salzburg wieder ausbauen, heißt es. Auch in Graz würden Gespräche mit Taxiunternehmen laufen, langfristig wäre ein Start auch in den Landeshauptstädten Innsbruck und Linz interessant. (rebu ,28.2.2021)

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