Im März 2015 hatte ein Pilot der Fluggesellschaft Germanwings absichtlich ein Flugzeug gegen einen Berg gesteuert. (Symbolbild)

Foto: imago images/Revierfot

Hamm – Das Oberlandesgericht (OLG) im westfälischen Hamm verhandelt am 1. Juni in einem Berufungsverfahren über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes 2015. Das Landgericht Essen hatte in erster Instanz im Juli 2020 die Klage von acht Angehörigen gegen die Lufthansa als Germanwings-Mutter und deren Flugschule in den USA abgewiesen. Bei dem Absturz der Maschine im März 2015 in den französischen Alpen waren 150 Insassen ums Leben gekommen.

Nach Ansicht der Richter am Landgericht Esseb war für die Prüfung, ob der Co-Pilot überhaupt flugfähig war, nicht die Lufthansa oder die Flugschule verantwortlich. Die medizinische Überwachungspflicht sei Aufgabe des Staates. Jetzt beschäftigt sich das OLG mit der Frage, wie ein Sprecher am Montag bestätigte.

Höhere finanzielle Entschädigung

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Die Hinterbliebenen klagen auf Zahlung von weiteren 30.000 Euro für die Angehörigen und auf eine Verdoppelung des vererbbaren Schmerzensgelds auf 50.000 Euro. Ob zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am 1. Juni bereits eine Entscheidung am OLG verkündet wird, ist derzeit offen. (APA, 1.3.2021)