Klaus Luger (SPÖ) ist der letzte Bürgermeister einer Landeshauptstadt, der der drei Stellvertreter hat.

Foto: Alexander Schwarzl

Drei sind einer zu viel, sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zur Anzahl seiner Stellvertreter. Bereits 2016 hatten die Stadtparteien über die Abschaffung eines Vizepostens nachgedacht. Geschehen ist bisher nichts. In der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag wird die SPÖ nun einen Antrag auf ersatzloses Streichen und damit die Reduktion der Zahl der Stadtregierungsmitglieder von acht auf sieben einbringen.

Die Sitzung am Donnerstag ist eine der letzten Möglichkeiten, noch vor der Gemeinderatswahl im Herbst eine Änderung zu erreichen – diese muss vom Landtag im Statut der Stadt festgeschrieben werden. Mit einer Resolution an das Land versucht daher die SPÖ, dass "die Position eines dritten Vizebürgermeisters ersatzlos gestrichen wird und die Stadtregierung auf sechs Mitglieder zuzüglich des direkt gewählten Bürgermeisters reduziert wird", heißt es im Antrag.

Einzige Bundeshauptstadt mit drei Stellvertretern

Zahlreiche Ausgliederungen von städtischen Unternehmen "zur Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben" würden eine "effizientere Regierungsstruktur" erlauben, so die Begründung. Linz ist zudem die einzige Landeshauptstadt mit drei Vizebürgermeistern, was nicht mehr zeitgemäß sei, meint die SPÖ. In den beiden anderen oberösterreichischen Statutarstädten Wels und Steyr gibt es hingegen auch drei Vizebürgermeister. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde zwar die Zahl der Mitglieder der Linzer Stadtregierung von elf auf acht verkleinert, an den Bürgermeisterstellvertretern (derzeit gut 13.800 Euro brutto Monatsgehalt) wurde aber bis heute nicht gerüttelt.

Und das wird voraussichtlich auch so bleiben. Denn die vom Gemeinderat benötigte Zweidrittelmehrheit für die Resolution ans Land gilt als unwahrscheinlich. Bereits im Vorfeld haben FPÖ, ÖVP und Grüne ihre Bedenken geäußert. Lediglich die Neos, die 2016 bereits den "Luxus" zum Thema machten, stehen unverändert zur Reduktion. (APA, 2.2.2021)