Foto: APA/dpa/Silas Stein

Wien – Der Senat eins des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel "Gabalier: Weihnachten auf der HNO-Ambulanz", erschienen am 5. Dezember auf "kurier.at". Nach Meinung des Senats ist "die harsche und teils polemische Kritik an dem Sänger medienethisch zulässig". Nach Meinung eines Lesers hätte es sich beim Beitrag um keine sachliche Kritik einer Unterhaltungssendung gehandelt, die Aussagen des Autors seien vielmehr grob beleidigend.

Im Artikel wird ein Fernsehauftritt von Andreas Gabalier in der ORF-Sendung "Winter in Österreich" kommentiert. Nach Meinung des Autors höre sich Gabaliers Performance weniger nach Musik an als nach einem Fall für die HNO-Ambulanz. So singe Gabalier nicht, sondern raunze, schluchze und hauche um die Töne herum "wie ein neugieriges Kind ums Weihnachtspackerl". Sechs Backgroundsängerinnen seien dazu im Takt geschwankt und hätten dreingeschaut, als ob sie Verstopfung hätten, so der Autor.

Subjektive Kunstkritik

Nach Auffassung des Senats handelt es sich beim vorliegenden Beitrag um eine Kunstkritik. "Kunst- und Kulturkritiken sind Meinungsäußerungen, die auf persönliche Eindrücke der Autorinnen und Autoren zurückgehen. Im Rahmen einer Kunstkritik werden künstlerische Darbietungen subjektiv bewertet", so der Presserat in einer Aussendung. Im Rahmen einer Kunstkritik dürfe ein Autor auch solche Meinungen über einen Sänger vertreten, die nicht alle teilen oder die sogar schockieren. Der Autor setze "die polemischen Formulierungen zu den Darbietungen Gabaliers vor allem in Bezug zu den Originalversionen der Lieder" und die "scharfe negative Kritik ist daher nicht vollkommen unsachlich angelegt".

Gabalier genieße grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als eine Privatperson, weil es sich bei ihm um einen Sänger handle, der über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügt und am öffentlichen Leben teilnimmt". Außerdem sei Gabalier selbst dafür bekannt, bei seinen öffentlichen Auftritten auch polarisierende oder ruppige Formulierungen zu verwenden. Nach Ansicht des Senats spricht auch dieser Aspekt dafür, dass er ein höheres Maß an Toleranz gegenüber einer auch scharfen Kritik aufbringen muss", so der Presserat. (red, 2.3.2021)