Die Regierung will "in den nächsten Monaten" einen Entwurf für das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen vorlegen.

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Am Dienstag fand erstmals seit 17 Monaten wieder eine inhaltliche Sitzung des parlamentarischen Bautenausschusses statt. Dabei wurde zunächst die bereits akkordierte Aussetzung der Inflationsanpassung von Richtwert- und Kategoriemieten beschlossen. Auch die FPÖ stimmte letztendlich dem von ÖVP, Grünen und SPÖ gemeinsam eingebrachten Antrag zu, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Nur die Abgeordneten der Neos sprachen sich gegen die entsprechenden Änderungen im Mietrechts- sowie im Richtwertgesetz aus (DER STANDARD berichtete).

Spannend wurde es dann erst beim nächsten Tagesordnungspunkt, dem Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen. Die türkis-grüne Regierung will es bekanntlich einführen, die Frage ist nur: Wann?

Regierungsantrag "in den nächsten Monaten"

Die SPÖ hatte schon vor längerer Zeit einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, dieser wurde von ÖVP und Grünen am Dienstag aber vertagt. ÖVP-Bautensprecher Johann Singer sagte jedoch, dass ein Gesetzesantrag seitens der Regierungsfraktionen "in den nächsten Monaten" vorliegen werde und er mit einem Inkrafttreten eines neuen Maklergesetzes ab Anfang 2022 mit entsprechenden Übergangsfristen rechne.

Auch Grünen-Bautensprecherin Nina Tomaselli zeigte sich optimistisch, dass ein Vorschlag für eine Neuregelung "in absehbarer Zeit, ohne Hintertüre für Kostenübernahmen durch die Mieter", präsentiert werde. Bezüglich des SPÖ-Antrags, der vertagt wurde, sagte Tomaselli, dass die bloße Verankerung des Bestellerprinzips zu kurz greife. Es sollten auch sämtliche Umgehungsmöglichkeiten gesetzlich ausgeschlossen werden.

Auch Neos und FPÖ für Bestellerprinzip

Neos-Bautensprecher Felix Eypeltauer nannte es "richtig und gerecht", dass diejenigen, die eine Maklerleistung beauftragen, diese auch bezahlen sollten. Bei einer Neuregelung müsse aber sichergestellt werden, dass die Makler die Interessen der Mieter weiterhin berücksichtigen und dass es nicht zu mehr Leerstand kommen werde. Zudem dürften die Maklergebühren nicht auf den Mietpreis aufgeschlagen werden.

Ähnlich argumentierte FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl. In Deutschland seien nach Einführung des Bestellerprinzips rund ein Drittel weniger Wohnungen am Markt vorhanden, sagte er im Ausschuss. Schrangl forderte eine generelle Neuregelung des Wohnungsmarktes, da Vermieter und Mieter "oftmals nicht gleichberechtigt agieren können".

Oppositionsanträge vertagt

Behandelt wurde dann im Ausschuss noch eine Reihe von Anträgen der SPÖ, der Neos und der FPÖ, die allesamt vertagt wurden. Die SPÖ forderte etwa die (neuerliche) Möglichkeit einer Verlängerung befristeter Mietverträge während der Pandemie, die Neos wollen die Möglichkeit schaffen, dass Vermieter mit ihren Mietern auf deren Ersuchen hin eine Nachfrist zur Räumung eines Mietgegenstandes vereinbaren können. Außerdem wollen die Neos die bestehenden Eintrittsrechte in das Hauptmietrecht strenger gestalten.

Die FPÖ zeigte sich besorgt über eine Entwicklung hin zum "gläsernen Mieter" und forderte die Einrichtung einer Taskforce im Justizministerium. Außerdem setzte sie sich für ein Verbot touristischer Kurzzeitvermietungsmodelle für Mietwohnungen und für die Möglichkeit von Ausschließungsklagen von Wohnungseigentümern, die wegen terroristischer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, ein. Das Wohnungseigentumsgesetz soll dementsprechend erweitert werden, und auch das Mietrechtsgesetz solle einen einschlägigen Kündigungsgrund erhalten.

Schließlich forderte die FPÖ die Koalitionsparteien auch noch dazu auf, ein Bekenntnis zum Lagezuschlagsverbot in Gründerzeitvierteln abzugeben. Alle diese Anträge wurden vertragt; ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker wies darauf hin, dass die Regierung ohnehin eine umfassende Mietrechtsreform vorhabe. (red, 3.3.2021)