Die Uni Wien begrüßt die Ankündigung, wonach Zutrittstests verlangt werden können. Die Option soll vor allem bei Präsenzprüfungen greifen.

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Was seit Anfang Februar für Schule, Massage und Friseurbesuch möglich ist, soll bald auch an den Unis gelten. Am letzten Tag der Semesterferien – am vergangenen Freitag – kündigte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) an, dass mit dem Modell des "Reintestens" im Sommersemester wieder mehr Präsenzkurse stattfinden sollen. Massenvorlesungen werden zwar nicht darunterfallen, doch in kleineren Kursen könnten negativ getestete Studierende wieder öfter von Angesicht zu Angesicht diskutieren. Realistisch sei das ab Ostern, heißt es aus dem Ministerium.

Doch wie sind die Unis – seit einem Jahr weitgehend im Lockdown – überhaupt auf eine Lockerung vorbereitet? Lassen sich geplante Online-Seminare im laufenden Semester noch in Präsenzkurse umwandeln? Die Verkündung des Reintestens kam jedenfalls recht kurzfristig, ließ die Chefin der Universitätenkonferenz Sabine Seidler bei der Pressekonferenz mit Faßmann letzte Woche durchklingen. Das deckt sich auch mit einem STANDARD-Rundruf bei den Unis.

Ausbau von Teststraßen

"Wir haben bis vor wenigen Tagen nicht gedacht, dass die Möglichkeit überhaupt besteht", sagt etwa ein Sprecher der Technischen Uni Graz. Eine eigene Teststraße mit freiwilligen Schnelltests für Personal und Studierende, die Kurse in Labors und Werkstätten besuchen, gibt es bereits seit Monaten – derzeit mit einer Kapazität von je 300 Tests an zwei Tagen pro Woche. Man arbeite an einer Aufstockung, doch da die eigene Uni-Ampel rot leuchtet, verfolge man vorerst weiter das "Digital-first-Prinzip".

Ähnlich argumentiert man an der zweiten Uni der steirischen Hauptstadt, der Uni Graz. Man überlege, wie Umstellungen auf Präsenz noch dieses Semester möglich seien. Man müsse auch bedenken, dass durch die Abstandsregeln die Räume nur spärlich besetzt werden könnten und die Gruppengrößen in der Anmeldephase auf Digitalbetrieb ausgelegt waren. "Wir prüfen intensiv unsere Möglichkeiten für den Betrieb nach Ostern, aber trivial ist das nicht", sagt Sprecher Joachim Hinterfellner. Man werde jedenfalls mehr Tests für die eigene Teststraße beschaffen, die aktuell 200 Abstriche am Tag schafft.

Gesetz für Testpflicht noch nicht beschlossen

Für die Umsetzung der Testpflicht fehlt noch eine andere wichtige Grundlage: das Gesetz. Der Paragraf wird erst jetzt erarbeitet und soll Ende März als Anhängsel der türkis-grünen Uni-Reform im Parlament beschlossen werden. Bis dahin bleibt vieles unklar: Etwa was mit Studierenden passiert, die nicht erscheinen können, weil sie in reisebedingter Quarantäne sind. Oder mit jenen, die sich nicht testen wollen, aber einen Platz im Kurs haben.

Weniger Unwägbarkeiten beim Reintesten gäbe es wohl bei Präsenzprüfungen am Ende des Sommersemesters, weil die Anmeldung noch in der Zukunft liegt. Die Uni Wien begrüße es, laut einer Sprecherin, negative Tests verlangen zu können, will diese aber neben "vereinzelt kleinen Lehrveranstaltungen vor allem für Präsenzprüfungen" vorschreiben. Eine Teststraße wird die Uni wegen des großen öffentlichen Angebots in Wien nicht errichten.

Verwirrung an Boku

An der Wirtschafts-Uni seien eigenen Teststraßen "aus Kosten- und Logistikgründen nicht durchführbar", sagt Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger. Für einen effizienten Ablauf brauchte es permanent zig Straßen, zeige die eigene Erfahrung mit Testungen vor Massenvorlesungen im Herbst. Man werde wie bisher vor allem auf öffentliche Gratistests und Testkits setzen. Und prüfe derzeit, wo Reintesten sinnvoll wäre, wenn nach Ostern wieder der Hybridbetrieb startet. Man hätte sich die Option jedenfalls früher gewünscht, um rechtzeitig damit planen zu können.

An der Uni für Bodenkultur (Boku) gab es offenbar das Ansinnen, bei Prüfungen schon jetzt mit einer Testpflicht vorzupreschen. Ob diese nun gilt oder nicht, weiß man an der Boku aber selbst nicht so recht. Per Mail und auf der Website wurden die Studierenden Mitte Februar darüber informiert, dass sie für Präsenzprüfungen ab 1. März einen negativen Test vorweisen müssen.

Screenshot: Website BOKU 3.3.

Vom STANDARD am Montag auf die rechtliche Basis dieser Regelung befragt, sagte die Boku-Sprecherin, es habe sich um einen Fehler gehandelt – man werde die Vorschrift schleunigst von der Website entfernen. Passiert ist das aber bis Donnerstag nicht.

Nach Erscheinen dieses Berichts meldete sich am Donnerstagnachmittag der Studiendekan der Boku, Hermann Peyerl, beim STANDARD. Die Formulierung auf der Website habe schon ihre Richtigkeit, nur handle es sich bei der Bestimmung nicht um eine "Testpflicht im verfassungsrechtlich bedenklichen Sinne", sagte Peyerl. Die Boku habe nämlich in ihrer Satzung geregelt, dass man stets einen Antrag auf alternative Prüfungsmodalitäten stellen könne – diese Option greife auch, falls man sich nicht testen lassen könne oder wolle. Ob diese Information den Studierenden künftig offener kommuniziert wird, blieb unklar. (Theo Anders, Selina Thaler, 4.3.2021)