Was die beiden miteinander schrieben, ist künftig nicht mehr als "geheim", sondern nur als "eingeschränkt" eingestuft.

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Nach tagelangem Streit um die Einstufung von Chatnachrichten zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem einstigen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat das grüne Justizministerium ein Machtwort gesprochen. Die Nachrichten werden nun als "eingeschränkt" eingestuft, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie medial auftauchen werden.

Ursprünglich waren die Chatnachrichten vergangenen Mittwoch in der Klassifizierungsstufe 3, "geheim", an den U-Ausschuss übermittelt worden. Das bedeutete, dass sie von Abgeordneten nur in der Registratur gelesen und nicht kopiert werden konnten. Gespräche über die SMS hätten die U-Ausschussmitglieder untereinander nur in abhörsicheren Räumen führen können. Wenn Abgeordnete während Befragungen im U-Ausschuss die Nachrichten hätten erwähnen wollen, hätte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müssen. Eine Weitergabe der SMS-Inhalte hätte außerdem auch für Mandatare eine Haftstrafe nach sich ziehen können.

Ordnungsruf droht

Das wird nun anders; die SMS werden wie ein überwiegender Großteil der anderen Akten eingestuft. Maximale Strafe für eine Weitergabe ist für Abgeordnete ein Ordnungsruf. Damit gibt das grüne Justizministerium den Beschwerden der Opposition nach. Aus einer Presseaussendung des Ministeriums lässt sich durchaus Kritik an der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien ablesen, die für die Klassifizierung der Akten zuständig ist. "Im Zuge der Vorlage der Unterlagen ist es erforderlich, die Gründe der Klassifizierung bekanntzugeben. Diese Bekanntgabe ist aufgrund eines Versehens der übermittelnden Behörde bedauerlicherweise unterblieben", schreibt das Justizministerium. Deshalb hat die Sektion V – die der OStA übergeordnet ist – nun selbst eine Sichtung vorgenommen.

Die OStA Wien hatte sich schon zweimal dagegen gesträubt, bestimmte Inhalte an den U-Ausschuss zu schicken: konkret den Akt zur sogenannten ÖVP-Schredderaffäre, außerdem Informationen zu Verfahren wegen Falschaussagen gegen Beschuldigte in der Causa Casinos. OStA-Wien-Leiter Johann Fuchs wird außerdem verdächtigt, selbst falsch im U-Ausschuss ausgesagt zu haben – es gilt die Unschuldsvermutung. Einen diesbezüglichen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck prüfen nun zwei Generalanwälte.

Kenner der ersten gelieferten SMS sehen allerdings keine besonders brisanten Inhalte. Allerdings werden in den kommenden Wochen und Monaten wohl noch zahlreiche andere Chatnachrichten folgen – denn auch die Auswertung durch die Justiz erfolgt gestaffelt. (Fabian Schmid, 5.3.2021)