Gernot Blümel will widerrufen lassen, dass er "außen fesch, innen korrupt" sei.

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Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wehrt sich. Nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchung, die die Ermittler in der Causa Spenden-SMS von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann beim beschuldigten Minister durchgeführt hatte, gab es reichlich Kommentare auf den diversen Social-Media-Kanälen dazu – gegen zwei davon hat Blümel Klage beim Handelsgericht Wien wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung eingebracht (Paragraf 1330 ABGB).

Eine Klage betrifft die Sozialistische Jugend (SJ), genau genommen den Verein Sozialdemokratische Partei Österreichs – Sozialistische Jugend. Er ist Medieninhaber der Facebook-Seite der jungen Roten, die hat mehr als 15.156 Abonnenten hat. Zu sehen waren da Fotos von Karl-Heinz Grasser und Blümel, versehen mit der Überschrift "Außen fesch, innen korrupt". Zur Erinnerung: Grasser wurde im Buwog-Korruptionsprozess im Dezember zu acht Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, für Grasser (wie auch für Blümel) gilt die Unschuldsvermutung.

5.000 Euro für "erlittene Kränkung" verlangt

Laut dem Schriftsatz von Blümels Anwalt Werner Suppan enthalten die "mit dem Personenbildnis verstärkten inkriminierten Äußerungen" unwahre Behauptungen, die ehrenverletzend und rufschädigend seien. Und zwar des Inhalts, der Kläger würde "korrupte Handlungen begehen oder begangen haben (…), er würde (mit Sicherheit) schuldig gesprochen bzw. wegen Korruption verurteilt werden " und es sei "nur eine Frage der Zeit, wann Blümel (auf Grasser, Anm.) folgen" werde. Zudem könnte man das Posting so verstehen, dass Blümel "charakterlich korrupt" sei, heißt es in der Klage sinngemäß. Vermerkt wird in der Klage auch, dass man sich laut SJ-Facebook-Seite dem respektvollen Umgang verschrieben habe, Verstöße dagegen nicht dulde und selbige zur Anzeige bringe.

Das hat nun Blümel getan. Was er beantragt: Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs auf Facebook – und zwar auf Kosten der SPÖ bzw. der SJ. Zudem will der Minister 5.000 Euro Euro an immateriellem Schadenersatz für die erlittene Kränkung. Die SJ hat die Klage am 24. Februar zugestellt bekommen, sie hat nun vier Wochen Zeit für ihre Klagebeantwortung. Sie will sich zum laufenden Verfahren auf Anfrage nicht äußern. (Renate Graber, 8.3.2021)