Bis 2016 war "Die Eigentum" ein gemeinnütziger Bauträger. Auf einem der Gebäude sind noch Hinweise darauf zu erkennen.

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Die Vösendorfer Wohnbaugesellschaft "Die Eigentum" stellte kürzlich am Landesgericht Wiener Neustadt einen Insolvenzantrag. Konkret wurde die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung gefordert. Im Antrag erklärte das Unternehmen, dass es mehrere Wohnobjekte verkaufen wollte, um Schulden zu begleichen – doch wegen Corona konnten keine Besichtigungen stattfinden. Die Passiva belaufen sich laut Kreditschutzverband auf 14,3 Millionen Euro; allerdings sind darin Wohnbaufördergelder, die die Gesellschaft zurückbezahlen muss, noch nicht enthalten.

Land forderte Millionen

Und diese machen einen ordentlichen Brocken aus: Das Land Niederösterreich stellte laut KSV eine Forderung von fast 18 Millionen Euro, davon dürfte ein kleinerer Teil von 6,6 Millionen bezahlt worden sein, der Rest ist offen.

Der Grund für die Rückforderung: "Die Eigentum" war jahrzehntelang ein gemeinnütziger Wohnbauträger mit Sitz in Wien, wo im Lauf der Zeit auch Wohnbauförderung in Höhe von insgesamt 17,5 Millionen Euro in Anspruch genommen wurde. Nach dem Tod des Gründers Alfred Schütz verkauften die Erben aber die Gesellschaft bzw. deren beide Muttergesellschaften. Die neuen Eigentümer begannen mit dem Abverkauf von Wohnungen, was die Aufsicht alarmierte; also wurde 2014 kurzerhand der Sitz des gemeinnützigen Bauträgers nach Niederösterreich verlegt.

2016, also schon mit Sitz in Vösendorf, wurde der Gesellschaft schließlich von der neuen Aufsichtsbehörde, dem Land Niederösterreich, die Gemeinnützigkeit aberkannt. Es folgten offenbar langwierige Verhandlungen mit dem Land über die Rückzahlung der bis dahin gewährten (Wiener) Wohnbauförderung.

Regierungskommissär seit 2019

Weil man sich nicht einigen konnte, setzte das Land im Oktober 2019 den St. Pöltener Anwalt Christian Lind als Regierungskommissär ein. Diese Möglichkeit war erst kurz zuvor gesetzlich geschaffen worden.

Lind sagt, dass er eigentlich nichts zu dem Fall sagen darf. Nur so viel: Als Regierungskommissär müsste er Liegenschaftsverkäufen zustimmen, da sie ansonsten nichtig wären. "Um Zustimmung bin ich aber bisher nicht gefragt worden."

Fristversäumnis

Die Forderungen des Landes wollte man offenbar mit Liegenschaftsverkäufen begleichen, das geht aus dem Insolvenzantrag hervor. Rund 500 Verwaltungsobjekte – Wohnungen, Stellplätze, Geschäftslokale – besitzt die Gesellschaft. Einige davon aber auf Baurechtsgründen, was Verkäufe erschwert. Und: Den Bescheid des Landes wollte man zuvor eigentlich noch beeinspruchen, man hielt die Forderung für viel zu hoch. Dabei soll es aber zu einer Fristversäumnis gekommen sein, was letztlich zum Insolvenzantrag geführt haben dürfte, sagt ein Insider zum STANDARD.

Laut KSV wird eine Quote von 30 Prozent angestrebt; ob es tatsächlich zum Ausgleich kommt, ist noch offen. Gläubiger sind neben Banken und Versicherungen auch die Gesundheitskasse und das Finanzamt.

Vom Land Niederösterreich heißt es, man kommentiere laufende Verfahren nicht. Dem Land werde aber kein Schaden entstehen: Man habe selbst keine Förderung gewährt. "Die Eigentum" sagt zu alldem vorerst nichts: Die Geschäftsführung rief nicht zurück.

Sitzverlegung wäre nun nicht mehr so leicht möglich

Damit solche Sitzverlegungen samt Wechsel der Aufsicht nicht mehr so leicht möglich sind – es kam in der Vergangenheit ja immer wieder zu solchen Fällen, einige sind noch gerichtsanhängig –, wurde übrigens im August 2019 das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) auch in diesem Punkt verschärft. Die Sitzverlegung einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft muss nun sowohl von der bisherigen als auch von der zukünftigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. (Martin Putschögl, 10.3.2021)