Bis Ende Juni muss sich die neue ÖH-Bundesvertretung konstituieren – die Funktionsperiode der neuen ÖH-Führung beginnt am 1. Juli.

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Wien – Die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) finden von 18. bis 20. Mai statt. Dieser Termin wird von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) demnächst per Verordnung festgelegt, hieß es in einer Aussendung am Montag. Wer mitwählen will, muss bis 30. März inskribiert sein.

Traditionell wird der Wahltermin alle zwei Jahre im Einvernehmen zwischen Ministerium und ÖH bestimmt – einzig vor zwei Jahren war man sich nicht einig. Die Wahl muss an drei Tagen von Dienstag bis Donnerstag über die Bühne gehen, wobei aufgrund der Donnerstag-Feiertage und Pfingsten nicht allzu viele Möglichkeiten übrig bleiben.

Erleichterungen

Corona-bedingt sind in der Verordnung für heuer ein paar Änderungen vorgesehen: So können sich jene Fraktionen, die bereits in der Bundesvertretung beziehungsweise einer Hochschulvertretung sitzen, das Sammeln von Unterstützungserklärungen ersparen. Für den neuerlichen Antritt reicht die Unterschrift eines einzigen Mandatars sowie eines Zustellungsbevollmächtigten (wobei das auch die gleiche Person sein kann). Noch nicht in der jeweiligen Vertretung sitzende Gruppen müssen dagegen Unterschriften für einen Antritt sammeln – je nach Zahl der Wahlberechtigten zwischen zehn (Hochschulen mit höchstens 500 Wahlberechtigten) und 200 (Bundesvertretung). Diese können heuer aber auch per elektronischer Signatur erfolgen.

"Uns ist allen bewusst, dass die ÖH-Wahlen heuer in eine besonders herausfordernde Phase fallen", meinte Faßmann. "Die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfordern umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen, um den bestmöglichen Schutz der Studierenden und Personen, die die Wahl vor Ort abwickeln, gewährleisten zu können."

Fristen

Zu beachten sind auch heuer wieder diverse Fristen: Der Stichtag für die Wahlberechtigung am 30. März liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag. Wer wählen will, muss bis dahin auch den ÖH-Beitrag und eventuell die Studiengebühren eingezahlt haben. Achtung: Diese Frist deckt sich nicht mit der sonstigen Nachfrist für die Inskription.

Ab 31. März können Wahlkarten für die Briefwahl beantragt werden, letzter Tag dafür ist der 11. Mai (eine Woche vor dem ersten Wahltag). Am 13. April endet die Einreichfrist für Wahlvorschläge (Gruppen), am 22. April jene für Kandidaturen (Studienvertretung). Nach den jeweiligen Verbesserungsfristen steht dann am 27. April Mai fest, welche Wahlvorschläge und Kandidaturen zugelassen werden.

Berufstätige Studenten

Am 14. (Freitag) und am 15. Mai (Samstag) können dann an Bildungseinrichtungen, an denen berufsbegleitende beziehungsweise duale Studiengänge durchgeführt werden, einen oder zwei Wahltage vorziehen. So sollen auch berufstätige Studenten, die nur am Wochenende an die Hochschulen kommen, vor Ort an der Wahl teilnehmen können.

Das Wahlergebnis muss bis 27. Mai verlautbart werden, etwaige Einsprüche können bis zwei Wochen nach Verlautbarung eingebracht werden. Bis Ende Juni muss sich die neue ÖH-Bundesvertretung dann konstituieren – die Funktionsperiode der neuen ÖH-Führung beginnt am 1. Juli. (APA, 8.3.2021)