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Apple sieht sich in der Kritik.

Foto: Charlie Riedel / AP

Unter dem Namen "App Tracking Transparency" (ATT) nimmt Apple mit iOS 14.5 eine wichtige Änderung an seinem Betriebssystem vor. Künftig muss jede App, die die User über mehrere Seiten oder Apps tracken will, sich dafür eine explizite Genehmigung der Betroffenen einholen. Apple selbst feiert dies als wichtigen Fortschritt für die Privatsphäre, während so mancher Kritiker – allen voran Facebook – weniger noble Motive vermutet. In diese Kategorie fällt definitiv auch der französische Lobbyverband France Digital, der nun eine passende Klage gegen Apple eingebracht hat.

Zweierlei Maß

Der Vorwurf: Apple nutze selbst personalisierte Werbung und werte dafür das Nutzerverhalten aus – und zwar ohne vorher deren Zustimmung einzuholen. Konkret geht es dabei um die Anzeige von Werbungen in diversen Apple-Apps wie dem App Store, Apple News und der Aktien-App. All diese seien nämlich auf die User zugeschnitten. Apple verkaufe also Einschaltungen in diesen Apps an Drittunternehmen und mache damit genau das, was man anderen vorwirft – und verschaffe sich über die ATT nun einen unfairen Vorteil.

In der Beschwerde an die französischen Regulatoren der CNIL wird zudem betont, dass die Nutzer über diese Vorgänge und die Verarbeitung ihrer privaten Daten nur unzureichend informiert würden. Und weiter: Apple nehme sich das Recht heraus, selbst zu entscheiden, wer ein "Partner" ist, der ohne Abfragen von der Datenauswertung profitiere, und wer als "Dritter" zu behandeln ist, der die User vorher fragen muss.

Scharfe Replik

Apple will diese Vorwürfe natürlich so nicht stehen lassen. Die Behauptungen seien "grundlegend falsch" und ein "erbärmlicher Versuch" jener, die User-Tracking betreiben, von ihrem eigenen Tun abzulenken, heißt es bei Bloomberg. Der iPhone-Hersteller legt die Grenze für die eigenen Definition von Tracking hier beim Austausch über mehrere Apps – und unterschiedliche Anbieter – hinweg an. Wenn ein Anbieter hingegen selbst für eigene Zwecke Daten sammelt, stellt dies auch nach den neuen ATT-Regeln kein Problem dar. Das ist auch einer der Punkte, die von kleineren Mitbewerbern kritisch angemerkt wurden. Bevorzugt dies doch große Anbieter wie Google, die von den Nutzern viele eigene Daten bekommen – und natürlich auch Apple selbst.

Allerdings fügt Apple in seiner Replik noch eine weitere Präzisierung an: Die eigene Form der personalisierten Werbung habe nämlich auch sonst nichts mit klassischem Tracking zu tun. Vielmehr sei das ganze System von Grund auf auf die Wahrung der Privatsphäre ausgerichtet. Dabei würden Nutzer so gruppiert, dass sie von den Werbern zwar gezielt anvisiert werden können, aber ohne dass einzelne User identifizierbar sind.

Vorgeschichte

Die Klage von France Digital kommt dabei nicht ganz überraschend. Schon zuvor hatten verschiedene Zusammenschlüsse französischer Online-Werbeverbände aus den gleichen Gründen eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple eingereicht. In der Vorwoche haben zudem die britischen Wettbewerbshüter der CMA die Einleitung einer Untersuchung gegen Apple angekündigt, nachdem auch dort Vorwürfe der unfairen Ausnutzung der Marktmacht durch den iPhone-Hersteller eingebracht wurden.

Anderen gehen die aktuellen Verschärfungen hingegen wieder nicht weit genug. So hat die österreichische Datenschutz-NGO Noyb rund um Max Schrems bereits vergangenen November bei der EU eine eigene Beschwerde gegen Apple eingebracht. Deren Kern: Der von Apple jetzt beschränkte Werbeidentifikator (IDFA) würde generell gegen EU-Recht verstoßen und müsste vollständig gelöscht werden. (apo, 9.3.2021)