Im Ländle wird gelockert: Bald soll die Gastro aufsperren.

Foto: Elisa Tomaselli

Dem STANDARD liegt der Entwurf zu jener Novelle der Schutzmaßnahmenverordnung vor, der unter anderem die Öffnungsschritte in Vorarlberg konkretisiert. In vielen Teilen orientiert er sich an den angekündigten Öffnungsschritten, auf die man sich geeinigt hatte.

Doch gegenüber bisherigen Ankündigungen gibt es Unterschiede, etwa bei der Maskenpflicht in Restaurants und ähnlichen Betrieben. So eine werde es nicht geben, hieß es zuletzt vom Land. Nun sieht es aus, als würde diese – zumindest laut Entwurf – doch kommen: Sie soll auch am eigenen Tisch, nicht aber bei der unmittelbaren Nahrungsaufnahme, gelten. In Vorarlberg betont man: "Es handelt sich um einen Entwurf. Die Gespräche laufen noch."

Generell soll die Gastronomie von 6 bis 19 Uhr aufsperren. Zwischen den Tischen müssen zwei Meter Abstand sein, erlaubt sind pro Tisch vier Personen aus zwei Haushalten plus Kinder – oder mehrere Personen, solange sie aus einem Haushalt kommen. Außerdem gilt eine Testpflicht. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein, wenn es sich um einen Antigentest handelt, 72 Stunden bei einem PCR-Test.

Testpflicht für sportelnde Jugendliche

Änderungen soll es auch beim Jugendsport geben: Da hieß es, es solle eine nach Alter abgestufte Maskenpflicht geben – das wird laut Entwurf nun nicht kommen. Stattdessen müssen Jugendliche, die in Innenräumen trainieren, getestet sein – wobei da auch digitale Selbsttests gelten sollen.

Erlaubt sein sollen bis zu zehn sportelnde Jugendliche plus zwei Trainer indoor und bis zu 20 Jugendliche plus drei Trainer outdoor. Draußen gilt keine Testpflicht. Es darf zwar kurzfristig zu Körperkontakt beim Sport kommen, Sportarten, bei denen längerer Körperkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, etwa Fußball, sind aber untersagt.

Konkret bekannt sind nun auch die Regeln für Veranstaltungen, Freizeit und Kulturbetriebe (die umfassen etwa Kinos, Theater und Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution). Da soll es eine Personenobergrenze von 100 Personen bzw. der halben Auslastung eines Betriebs und eine Testpflicht für Kunden und Kundinnen geben. Auch hier muss um 19 Uhr zugesperrt werden.

Bundesweite Änderungen

Bundesweit sollen die Ausgangsbeschränkungen am Freitag erneut für zehn Tage verlängert werden. Ab Montag soll, neben den Lockerungen in Vorarlberg, auch österreichweit Kinder- und Jugendsport (bis 18 Jahren) im Freien – bei Vorliegen eines Präventionskonzepts – erlaubt werden, solange es nicht zu Körperkontakt kommt und maximal zehn Jugendliche plus zwei Trainer zusammenkommen.

Außerschulische Jugendarbeit soll in geschlossenen Räumen und im Freien erlaubt werden, es gilt Registrierungspflicht und ebenfalls eine maximale Gruppengröße von zehn Jugendlichen plus zwei Betreuern. Testverpflichtung für die Jugendlichen besteht nur in geschlossenen Räumen. Auch Selbsthilfegruppen in geschlossenen Räumen sollen erlaubt werden, es gilt FFP2-Masken-Pflicht.

Auf die Betriebe kommen leichte Verschärfungen zu: Ab 1. April, so kündigte das Sozialministerium an, müssen Betriebe ab 51 Mitarbeitern verpflichtend ein Präventionskonzept vorlegen. Die Verordnung muss am Freitag noch den Hauptausschuss des Nationalrats passieren, bevor sie am Montag in Kraft treten kann. Dass es noch zu Änderungen kommt, ist nicht ausgeschlossen. (Gabriele Scherndl, 11.3.2021)