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Foto: Reuters

Der Rechtsstreit von Max Schrems mit Facebook geht in die nächste Runde. Der Datenschutzaktivist hat den Obersten Gerichtshof (OGH) angerufen und hofft, dass dieser die von ihm aufgeworfenen Fragen rund um die Datenverarbeitung durch Facebook dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Der Social-Media-Konzern meint, dass die Nutzer einen "Vertrag" abschließen, da sie ja personalisierte Werbung erhalten. Darum ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur eingeschränkt anwendbar.

Schrems ist überzeugt, dass der Online-Gigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt. Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das OLG.

Nun liegt die Causa, die bereits seit 2014 gerichtsanhängig ist und wegen Unklarheiten rund um die Zuständigkeit zwei Mal ohne Ergebnis vor dem OGH gelandet war, erneut beim heimischen Höchstgericht auf.

Streit um explizite Einwilligung

Der Rechtsstreit hängt sich unter anderem nun auch auf der Tatsache auf, ob Nutzer tatsächlich eine "Einwilligung" unterzeichnen oder eben einen Vertrag, da Facebook als angebliche "Leistung" Werbung anbietet. Da diese beiden Dinge in der DSGVO verschieden geregelt sind, argumentiert Facebook, dass die Regeln der DSGVO zur "Einwilligung" nicht mehr anwendbar seien. Denn es handle sich um Daten, die "notwendig zur Vertragserfüllung" seien und deren Verarbeitung somit auch ohne expliziter Einwilligung im Datennutzungsvertrag festgelegt werden könne.

Facebook habe, so der Datenschutzaktivist, Werbung, Tracking und anderes als "Leistung an den Kunden" verpackt und dem Vertrag hinzugefügt, um so eine explizite Einwilligung zu vermeiden. Begründet werde dies damit, dass die DSGVO keine Regelung für derlei Verträge vorsieht. Schrems betrachtet dies als Aushebelung der Einwilligungs-Regeln der DSGVO. Könne Facebook seinen Standpunkt vor Gericht durchsetzen, so könne künftig jede Website mit einem Datennutzungsvertrag "den Regeln der DSGVO entkommen".

"Alle anderen Unternehmen müssen eine Einwilligung einholen, nur Facebook glaubt herumtricksen zu können", kommentiert seine Anwältin, Katherina Raabe-Stuppnig, das Vorgehen des IT-Konzerns. Facebook versuche "Etikettenschwindel" zur Umgehung der Datenschutzgrundverordnung. Ihrer Ansicht nach sei auch eine Einwilligung in einem Vertrag, der primär nach seinem "wahren Zweck" zu interpretieren sei, als Einwilligung zu einzustufen und somit gemäß datenschutzrechtlicher Vorgabe vom Nutzer explizit einzuholen.

OGH muss entscheiden oder Fall an EuGH weitergeben

Das OLG Wien geht auch in seinem Urteil von einem Vertrag aus mit der Begründung, Nutzer erhielten Werbung, man dürfe die Daten dafür also verarbeiten. Zuvor hatte das Zivilgericht befunden, dass sich die Personalisierung und auch die personalisierte Werbung als ein "wesentlicher Bestandteil des von der Beklagten angebotenen Dienstes" aus den Nutzungsbedingungen und verlinkten Richtlinien ergeben würden, die zum Vertragsinhalt gemacht wurden – "auch wenn der Kläger lieber einen anderen Vertrag mit einem anderen Dienst der Beklagten, hätte".

Der OGH muss nun entweder selbst eine Entscheidung in diesem Fall treffen oder er kann der Bitte der Kläger folgen. Schrems hat das Gericht ersucht, die Frage für eine endgültige Klärung auf EU-Ebene dem Europäischen Gericht vorzulegen.

Unterstützung für Schrems' Position kommt von Sophie in ’t Veld aus dem EU-Parlament, die für die liberale Fraktion die DSGVO mitverhandelt hat. "Die Bedingung, die Einwilligung der User einzuholen, muss bestehen bleiben", kommentiert die Politikerin. Die Verordnung sei gestaltet worden, um Nutzern Kontrolle über ihre Daten zu geben. Vertragsklauseln können nicht genutzt werden, um dies zu umgehen, damit Facebook an die persönlichen Daten der Nutzer komme. (APA, red, 14.3.2021)