Während der Corona-Pandemie sind im Vorjahr viele Flüge gestrichen worden. Geld zurück für bereits bezahlte Tickets war für viele verhinderte Passagiere oft ein mühsamer Weg.

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Wien – Die Corona-Pandemie hat nicht nur das Gesundheitssystem in Österreich wie auch anderswo auf eine harte Probe gestellt, sie hat auch Schwachstellen im Konsumentenschutz aufgedeckt. Darauf weist die Arbeiterkammer (AK) aus Anlass des Welttags der Konsumentenrechte hin, der heute, Montag, begangen wird.

Im Vorjahr ist die Zahl der von den AK-Konsumentenschützern durchgeführten Beratungen auf knapp 500.000 gestiegen, ein Plus von 28 Prozent gegenüber 2019. Dabei sei es sehr oft um Corona-bedingte Probleme gegangen, weist die AK in einer Aussendung hin. Ein Teil der Beschwerden betraf demnach vorenthaltene Rechte bei gecancelten Reisen oder Veranstaltungen, Probleme mit der Gewährleistung, mit Versicherungen und Banken oder aber Fallen beim Online-Shopping.

Negativbeispiele Air Berlin und Level

Um die Lücken im Rechtsschutz zu schließen, verlangt die AK eine Insolvenzabsicherungspflicht für Fluglinien auf EU-Ebene, wie das bei Pauschalreisen der Fall ist. Die Insolvenzen von Air Berlin und Level hätten gezeigt, dass viele Fluggäste ihr Geld verlieren. Während bei Reiseveranstaltern das Geld von Kunden insolvenzgesichert ist, fehle eine entsprechende Regelung für Flugunternehmen.

Eine weitere AK-Forderung ist, Vorauszahlungen einzuschränken. Vor allem Flug- und Veranstaltungstickets würden oft lange im Voraus gekauft und bezahlt. Werde ein Flug oder eine Veranstaltung dann abgesagt, gebe es Probleme, das Geld zurückzubekommen. Speziell die Weigerung von Airlines, Tickets rasch und unkompliziert zurückzuerstatten, zeige den dringenden Handlungsbedarf. Deshalb sollte eine Anzahlung seitens der Kunden reichen, meint AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Der Restbetrag dürfe dann erst am Tag abgebucht werden, an dem der Flug tatsächlich stattfindet.

Verlängerte Beweislastumkehr

Die Gewährleistungsfrist sollte speziell bei langlebigen Produkten wie Haushaltsgeräten deutlich länger als zwei Jahre sein. Die AK hält fünf Jahre für angemessen. Zudem soll die Beweislastumkehr auf zwei Jahre statt derzeit sechs Monate ausgedehnt werden. Denn durch die Beweislastumkehr werde nur in den ersten sechs Monaten ab Kauf eines Produkts angenommen, dass der Fehler oder Mangel bereits beim Kauf da war. Später schauten Konsumenten durch die Finger. (stro, 15.3.2021)