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Ob der Rauchfangkehrer auch diese Räder hätte abnehmen lassen?

Foto: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Rauchfangkehrer haben recht. Immer. Auch wenn sie unrecht haben. Oder einen schlechten Tag. In der Sache ist’s egal. Denn die Hausverwaltung von Herrn B. gibt (bedauernd) weiter, was der Rauchfangkehrer anordnete: Die Fahrräder müssen weg.

Ein Klassiker: Wo es keine sicheren Radabstellräume gibt, stehen Räder gern in Höfen, Gängen, Stiegenhäusern: Draußen über Nacht? Eh schon wissen ...

Genauer: störten

Und sogar wenn die Hausverwaltung da mitspielt, gibt es immer noch den Rauchfangkehrer. Wenn der meint, dass ein Fensterbrettblumentopf einen Fluchtweg blockiert, muss der weg. Punkt. Ein umfallendes Fahrrad ist in China wurscht, im Brandfall aber eine Stolperfalle. Blöd, aber auch nachvollziehbar.

Und manchmal nur Schikane: In B.s Garage stehen auch Räder. Seit immer. Früher so viele wie Pkws, jetzt fast mehr. In Ecken, an Wänden, hinter Säulen. Sind nicht im Weg. Stören niemanden. Genauer: störten. Doch unlängst kam der Rauchfangkehrer – und ordnete an: "Räder raus." Die Hausverwaltung kann bedauern, muss aber weitergeben: "Räder raus." Denn Rauchfangkehrer haben recht. Immer. (Thomas Rottenberg, 21.3.2021)