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Foto: Reuters, DADO RUVIC

Indien wird Kryptowährungen landesweit verbieten, nicht jedoch die Technologie dahinter. Demnächst soll ein dazu passendes Gesetz beschlossen werden, das den Handel, das Erwirtschaften und den Besitz von Kryptowährungen strafbar macht. Damit wäre Indien eines jener Länder mit den striktesten Kryptogesetzen.

Bis zu zehn Jahre Haft

Besitzer von Kryptowährungen haben nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit, sich davon zu trennen. Welche Strafen bei Nichteinhaltung drohen, geht aus dem Gesetzesvorschlag, der von Reuters zitiert wird, nicht hervor. Bereits 2019 wurden bei Verstößen bezüglich Kryptowährungen bis zu zehn Jahre Haft von der indischen Regierung beschlossen. Ob man sich an diesem Strafmaß orientieren will, bleibt offen.

Die Pläne wurden bereits im Jänner für die kommende Legislaturperiode der Regierung angekündigt. Das formulierte Ziel war damals schon, "alle privaten Kryptowährungen" in Indien zu verbieten. Einzelne Ausnahmen betreffen die generelle Nutzung von Blockchain-Technologie. Offenbar plant Indien eine eigene digitale Währung. Konkurrenz wie etwa Bitcoin wäre da wohl hinderlich.

Die Finanzministerin Nirmala Sitharaman betont, dass es sich nicht um ein komplettes Verbot handelt. "Wir schließen mit dem Gesetz nicht alle Optionen in diese Richtung. Es wird Möglichkeiten geben, Experimente mit Blockchain und Kryptowährungen zu machen." Sitharaman bezieht sich dabei auf die für Indien sehr wichtige Fintech-Szene. "Viele Fintech-Firmen in Indien feiern große Erfolge im Blockchain-Bereich." Es würden demnächst auch zahlreiche Meetings mit Start-ups folgen, wo man sich bezüglich der Thematik unterhalten wolle.

Strenge Gesetze

Mit diesem Gesetz wäre Indien Vorreiter in Sachen Kryptoregulierungen. Schon seit 2018 befindet man sich im offenen Kampf gegen Bitcoin, als man Banken den Handel mit dieser und anderen Kryptowährungen untersagte. In China darf man offiziell auch keine Kryptowährung handeln, den Besitz bestraft die Regierung jedoch nicht. (red, 16.3.3021)