Japan lässt als einziges G7-Land gleichgeschlechtliche Ehen nicht zu.

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Tokio – Japans LGBTIQ-Gemeinde hat in ihrem Kampf für eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einen Etappensieg errungen. Ein Bezirksgericht im nordjapanischen Sapporo urteilte am Mittwoch laut Medienberichten, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, verfassungswidrig sei. Japan ist das einzige Land in der Gruppe der sieben großen Industrienationen (G7), das die gleichgeschlechtliche Ehe nicht zulässt.

Taiwan hatte dagegen 2019 als erstes Land in ganz Asien die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. In Japan ist es das erste Mal, dass nun ein Gericht zur Frage ein Urteil fällte, ob die mangelnde Anerkennung der Ehe für alle gegen das verfassungsmäßig verbriefte Prinzip von Freiheit und Gleichheit verstößt. Die Forderung der drei klagenden Paare nach je einer Million Yen (7.600 Euro) Entschädigung für den seelischen Schmerz infolge der Weigerung der Regierung, ihnen eine Eheschließung gesetzlich zu ermöglichen, wies das Gericht jedoch zurück. Den Klägern ging es jedoch laut ihren Anwälten nicht ums Geld, sondern vor allem darum, dass ein Gericht die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Haltung zur Ehe für alle anerkennt. Das Urteil könnte wegweisend für vier weitere gleichlautende Prozesse in Japan sein.

Langsame Fortschritte

Beobachter bezweifeln zwar, dass sich der Gesetzgeber durch das Urteil in Sapporo dazu veranlasst sieht, Reformen einzuleiten. Doch allein schon, dass überhaupt in Japan für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern – auf Englisch LGBT abgekürzt – vor Gericht gezogen wird, weist auf langsame Fortschritte in dieser Frage hin. Gut ein Dutzend Gemeinden haben in den vergangenen Jahren gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf eigene Faust anerkannt. Die Eintragung solcher Partnerschaften ist zwar rechtlich nicht bindend, soll den betroffenen Paaren jedoch dabei helfen, Diskriminierungen im Alltag wie zum Beispiel bei der Suche nach Wohnungen zu vermeiden. (APA, 17.3.2021)