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In Clubhouse finden die Gespräche im Audioformat statt.

Foto: AP/Mark Schiefelbein

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Untersuchungen zur Social-Media-App Clubhouse eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie verkannt werde, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Im Fall eines Verstoßes könne die CNIL Restriktionen anordnen.

Gesprochene Diskussionen

Clubhouse ist eine Audio-App aus den USA, bei der die Anwender Gesprächen wie bei einem Live-Podcast zuhören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen können.

Im Gegensatz zu Netzwerken wie Twitter kann man Beiträge in Clubhouse nicht schriftlich kommentieren oder "Likes" vergeben. Die Beiträge können auf der Plattform nicht zeitversetzt angehört werden. Unklar ist allerdings, wie lange die Audio-Runden in den USA gespeichert werden.

Abmahnung in Deutschland

In Deutschland hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband die US-amerikanischen Anbieter der App unter anderem wegen Mängeln beim Datenschutz abgemahnt. Der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Dies sei ein Verstoß gegen die DSGVO. (APA/dpa, 17.3.2021)