Gastronomie und Tourismus sind von der Corona-Krise besonders stark betroffen. Insolvenz beantragen wegen Überschuldung müssen die Unternehmen bis Ende Juni aber nicht.
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Wien – Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bei Überschuldung wird von Ende März bis Ende Juni verlängert. Das bestätigte auf Anfrage der Geschäftsführer des Gläubigerschützers Creditreform Gerhard Weinhofer. "Die Regierung will Insolvenzen mit allen Mitteln verhindern", kommentiert er die Maßnahme, die er kritisch sieht. Anstatt Unternehmenspleiten zu entstigmatisieren, verlängere man alle Maßnahmen, um diese zu unterbinden.

"Damit versucht man, marktwirtschaftliche Mechanismen außer Kraft zu setzen", erklärt Weinhofer und fügt hinzu: "Ich glaube aber, dass man damit die Probleme nur nach hinten verschiebt." Neuerlich äußert er in diesem Zusammenhang die Sorge vor der Entstehung sogenannter "Zombieunternehmen".

Ähnlich hatte sich vergangene Woche auch Erste-Bank-Chefin Gerda Holzinger-Burgstaller geäußert. Die Staatshilfen müssten zielgerichteter werden, um Zombieunternehmen nicht am Leben zu erhalten. Grundsätzlich sieht sie keine Insolvenzwelle auf die heimischen Unternehmen zurollen. Sie rechnet nur "mit einem kleinen Aufholeffekt", wenn die staatlichen Corona-Hilfen auslaufen.

Unternehmen verunsichert

Creditreform-Chef Weinhofer stuft die Lage etwas weniger rosig ein. Die Verunsicherung in den Unternehmen sei weiterhin sehr groß. "Die sprechen eine andere Sprache" sagt er. Zumal er in Österreich, nicht zuletzt wegen der großen Bedeutung des darniederliegenden Tourismus, eine weniger dynamische Konjunkturerholung erwarte als in den USA oder auch in Deutschland. Abzuwarten bleibe auch, wie das neue Insolvenzrecht angenommen wird, bei dem die Gläubigerrechte eingeschränkt werden. In Kraft tritt es am 17. Juli.

Bisher keine große Auswirkungen habe Weinhofer zufolge das Ende der Kreditstundungen per Ende Jänner gehabt. "Das hat man ganz gut über die Runden gebracht." (Alexander Hahn, 22.3.2021)