Ernst August von Hannover soll im Juli einen Polizeibeamten verletzt haben.

Foto: APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM

Den Journalistinnen und Journalisten standen nur äußerst wenige Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung.

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Wels – Prinz Ernst August von Hannover ist am Dienstag in Wels zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem wurden ihm mehrere Weisungen erteilt: So muss er sich einen anderen Wohnsitz suchen als am Anwesen Auerbach in Grünau, darf sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Polizisten verletzt und bedroht

Im Prozess wurde ihm zuvor vorgeworfen, sich im Juli letzten Jahres mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau beziehungsweise in Scharnstein (Bezirk Gmunden) unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Der Welfenprinz bekannte sich nicht schuldig.

Dennoch meinte der 67-Jährige, der von seinen beiden Verteidigern Malte Berlin und Otto Dietrich sowie mehreren Mitarbeitern begleitet durch einen Seiteneingang in den Gerichtssaal kam: "Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit, für die Schäden aufzukommen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt."

Der Welfenprinz kündigte an, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin festgehalten, dass sie ihn mit Herr Hannover anreden werde, weil "es in Österreich ein Adelsaufhebungsgesetz gibt". Damit zeigt sich Ernst August einverstanden, zumal er ankündigte, als Risikopatient den Gerichtssaal nach der Ausführung des psychiatrischen Gutachtens, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, wieder zu verlassen.

Hinrichtung

In der Nacht auf den 15. Juli 2020 kam es zu einem Polizeieinsatz in seinem Jagdhaus in Grünau, bei dem er sich heftig gewehrt und einen Beamten verletzt haben soll. Zudem habe er laut Staatsanwaltschaft massiv Beamte beleidigt und "mit der Hinrichtung ihrer Familien" gedroht. Danach habe er einen Messerschleifer ergriffen, der ihm jedoch abgenommen werden konnte. Mit Handfesseln sei er schließlich abgeführt und in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Vöcklabruck gebracht worden. Ernst August wiederum behauptete, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.

Zum nächsten Zwischenfall kam es kurz darauf am 20. Juli. Diesmal soll Ernst August eine Polizistin gefährlich bedroht haben, und zwar mit einem Baseballschläger. Mit einem Taxi war der Welfenprinz zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen, um – nach den Vorfällen einige Tage zuvor – Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Er traf aber niemanden an. Am Rückweg stieß er auf zwei Polizistinnen. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht – neben ihm lag ein Baseballschläger. So soll er laut Anklagebehörde gemeint haben, der Beamtin mit dem Schläger "eins über die Rübe" zu ziehen und ihr "die Fresse einzuschlagen".

Nächtliche Drohung

Am 7. September um 3 Uhr kam es erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Laut Strafantrag habe er versucht, das Paar samt seiner Tochter zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen. Wenn sie nicht "bis neun Uhr verschwunden" seien, werde er einen "Schlägertrupp" schicken. Bei diesem Vorfall wurde er sogar festgenommen – und zwei Tage später gegen nicht näher genannte "gelindere Mittel" wieder enthaftet.

Bevor die Verteidigung ihre Sicht der Ereignisse darstellte, erklärte sie vorweg: "Unser Mandant ist keine Person des öffentlichen Interesses, auch wenn der Boulevard das gerne so sehen möchte." Er bereue die Vorfälle und entschuldigte sich bei allen, denen er Unrecht getan habe. Es sei "ohne Absicht geschehen". Seit den Vorfällen habe sich Ernst August einer Behandlung unterzogen und sich "wohl verhalten".

Keine Diversion

Im Sommer des Vorjahres habe er sich in einer "Ausnahmesituation" befunden, weil er "über Jahre isoliert und vom eigenen Sohn hintergangen wurde". Das Verhalten erklärten die Anwälte damit, dass er von seinem Zahnarzt starke Schmerzmittel erhalten habe. Weiter übten die Anwälte Kritik daran, dass Blut- und Harnproben nicht aufgehoben worden seien, denn die Richtigkeit der Werte zogen sie in "Zweifel".

Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Richterin und Anklagebehörde haben sich gegen eine Diversion ausgesprochen. Ob es am ersten Tag bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen. (APA, 23.3.2021)