
Die Volksanwaltschaft hat einige Fragen an Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) – doch diese bleibt Antworten bis heute schuldig.
Wien – Eine türkise Stellenbesetzung sorgte im Vorjahr für Aufregung – und bis heute bleiben entscheidende Details im Dunkeln: Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bestellte ihre ehemalige Mitarbeiterin Katrin Völk zur Leiterin der Bundesgärten und der dazugehörigen Fachschule. Völk war zuvor auch stellvertretende Obfrau des Tiroler Wirtschaftsbunds.
Den Vorwurf, dass die Ausschreibung des mit rund 9.000 Euro brutto dotierten Jobs auf die letztlich erfolgreiche Kandidatin zugeschnitten worden sei, wies Köstingers Büro damals wie heute zurück. Verwunderung herrschte 2020 etwa darüber, dass die Ausschreibung von den Bewerbern keine Qualifikationen in der Landschaftsarchitektur verlangte – immerhin geht es um Gärten wie Schönbrunn, den Augarten oder das Belvedere.
All das sind Fragen, die auch die Volksanwaltschaft gerne geklärt hätte. Ein unterlegener Bewerber hatte sich an die Institution gewandt, weil er den Bewerbungsprozess als nicht fair erachtete. Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) hat das Landwirtschaftsministerium (BMLRT) bereits Anfang Oktober um Stellungnahme gebeten, doch bis heute keine Antwort erhalten.
Verfassungswidriger Verweis aufs Amtsgeheimnis
Denn das Statement, das Köstinger (nach einer Nachfrage durch Rosenkranz) im Dezember geschickt hatte, ließ viele Punkte offen: Das Ministerium habe auf den vertraulichen Bewerbungsprozess und die Amtsverschwiegenheit verwiesen, erklärt der Volksanwalt im Gespräch mit dem STANDARD.
Doch das darf das BMLRT gar nicht: Das Bundesverfassungsgesetz regelt deutlich: "Amtsverschwiegenheit besteht nicht gegenüber der Volksanwaltschaft." Er bekomme ja sogar heikelste Informationen vom Verfassungsschutz, sagt Rosenkranz. "Auch die Volksanwaltschaft ist in solchen Fällen an die Amtsverschwiegenheit gebunden, darum muss man uns auch alles vorlegen."
Anfang Jänner forderte er also nochmals die gewünschten Informationen aus dem BMLRT an – noch immer wartet die Volksanwaltschaft auf eine Antwort dazu. "Der Fall zieht sich wie ein Strudelteig", sagt Rosenkranz, den das wundert: Denn sonst kämen die Antworten aus Köstingers Ministeriums meistens rechtzeitig.
"Juristische Prüfung"
Köstingers Büro erklärt auf Anfrage, dass "die Vorlage der gewünschten Unterlagen nochmals umfassend juristisch geprüft" worden sei. "Das Ministerium arbeitet intensiv und gut mit der Volksanwaltschaft zusammen und steht auch zu diesem Thema in mehrfachem schriftlichem Austausch mit der Volksanwaltschaft", die "in den nächsten Tagen" eine Antwort erhalten werde. (Sebastian Fellner, 24.3.2021)