Die Novelle sieht die Einführung einer Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vor.

Foto: Georg Hochmuth

Wien – Studenten werden künftig eine Mindestleistung erbringen müssen, um ihr Studium fortsetzen zu können. Das sieht eine Universitätsgesetz-Novelle vor, die am Mittwoch vom Nationalrat verabschiedet wird. Konkret ist die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen. Ansonsten dominiert am ersten Tag der Plenarwoche das Thema Corona.

Der Nationalrat verabschiedet am Mittwoch die Novelle.

Schon in der "Aktuellen Stunde" wird auf Antrag der Freiheitlichen über "Chaos und gebrochene Versprechen" mit dem Bundeskanzler debattiert. Später kommt dann noch eine "Dringliche Anfrage" der Neos zum Aufruf, in der von der Regierung Auskünfte zu Versäumnissen bei der Impfstoff-Beschaffung eingeholt werden.

Auch Hilfen gibt es wieder, vor allem für Familien. Jene, die Sozialhilfe beziehen, sollen eine weitere Einmalzahlung in der Höhe von 200 Euro erhalten. Ausgesetzt wird die eigentlich anstehende Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten. (APA, 24.3.2021)