Mit einem Urteil wird am Mittwoch noch nicht gerechnet.

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Am Mittwoch muss sich Facebook beim Oberlandesgericht Düsseldorf erneut gegen die Bemühungen des deutschen Bundeskartellamts wehren, die Datensammlung des Konzerns außerhalb des eigenen Netzwerks einzuschränken. Schon Anfang 2019 untersagte die Behörde diese Praxis kurzzeitig, weil sie darin unfairen Wettbewerb sah. Noch im selben Jahr meldete das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jedoch Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an und setzte den Vollzug aus. Mitte letzten Jahres hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung wieder auf. Nun wird erneut verhandelt.

"Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook", kommentierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt den Vorstoß damals. Im Detail sollte dem sozialen Netzwerk untersagt werden, Nutzerdaten von Diensten wie Instagram und Whatsapp oder auch von externen Webseiten ohne ausdrückliche Erlaubnis der Nutzerinnen und Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen.

Damit sollte Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre Daten gegeben werden. Facebook hätte Nutzer dann nämlich trotz Ablehnung der Datensammlung nicht von seinen Diensten ausschließen dürfen. Wegen eines Einspruchs des Konzerns müssen die Auflagen derzeit allerdings noch nicht umgesetzt werden.

Allerdings konnte der Internetriese bereits seinen ersten Etappensieg setzen. Der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, Jürgen Kühnen, machte am Mittwoch deutlich, dass die Beschränkungen, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat, aus seiner Sicht nicht zu halten seien. Sie seien in weiten Teilen rechtswidrig. "Wir üben Kritik an der Entscheidung des Bundeskartellamts", sagte Kühnen.

Monopol oder starke Konkurrenz?

Die Vorwürfe, eine marktbeherrschende Position einzunehmen, weist der Facebook selbst zurück. Zwar sei das Netzwerk beliebt, doch es konkurriere mit zahlreichen Anbietern – wie zum Beispiel Youtube, Snapchat oder Twitter – um die Aufmerksamkeit der User.

Auch seine Marktstellung will das Unternehmen nicht missbraucht haben, die eigenen Geschäftsbedingungen und die Methodik der Datenverarbeitung entspreche der gängigen Praxis, die auch Wettbewerber einsetzen würden, berichtet "Heise". Zudem habe die Transparenz bezüglich der Datenverarbeitung zugenommen – und somit auch die Möglichkeiten für Nutzer, bestimmte Datenverarbeitungen einzuschränken.

Keine Zweifel

Peter Meier-Beck, vorsitzender Richter des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs, begründete die letztjährige Aufhebung der Entscheidung des OLG Düsseldorf damit, dass keine ernsthaften Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt bestünden. Zudem würde "Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich" ausnutzen. Mit dem am Mittwoch in Düsseldorf beginnenden Hauptverfahren soll nun eine vollständige Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundeskartellamts stattfinden.

Mit einem Urteil wird am ersten Verhandlungstag noch nicht gerechnet. Das OLG gab aber bereits bekannt, dass auch die Position des Bundesgerichtshofs bei der Entscheidung berücksichtigt werden müsse. (mick, Reuters, 24.3.2021)