Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) appelliert, dass während des Fernunterrichts nach Ostern nur jene Kinder in die Schule kommen, für die es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

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Frage: Wie lange müssen die Schülerinnen und Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zu Hause bleiben?

Antwort: Bis inklusive Freitag, 9. April, ist jedenfalls im Osten Österreichs wieder Distance Learning angesagt. Aber auch in anderen Gebieten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz über 400 liegt, heißt es für Kinder aller Altersstufen wieder: Fernunterricht! Derzeit wären davon beispielsweise auch alle Schulpflichtigen im Salzburger Pongau betroffen. Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit einer Verlängerung der Ferien. Die wurde im Vorfeld der neuen Verschärfungen nämlich auch immer wieder diskutiert.

Frage: Heißt das, die Schulen sind komplett geschlossen? Oder gibt es ein Betreuungsangebot?

Antwort: Wer betreuungspflichtige Kinder zu Hause hat, kann diese auch zwischen 6. und 9. April in die Schule schicken. Diesmal lädt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) aber nicht mehr offensiv dazu ein. Jetzt heißt es, das Betreuungsangebot soll nur dann in Anspruch genommen werden, "wenn es nicht anders geht".

Frage: Und was passiert nach der verlängerten Osterpause?

Antwort: Der Bildungsminister will sich auf Spekulationen über eine mögliche Verlängerung des Distance Learning aktuell nicht einlassen. Er geht davon aus, dass die Mehrheit der Schulen aufgrund der regionalisierten Vorgangsweise, so wie in den vergangenen Wochen praktiziert, Unterricht vor Ort anbieten können. Mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 400 als Richtwert für allfällige Schulschließungen ist die Marke ohnehin sehr hoch angesetzt. Darüber hinaus will Faßmann testen, testen, testen.

Frage: Zwei- bis dreimal pro Woche sollen sich Schülerinnen und Schüler testen – bleibt es dabei? Und wie hilfreich ist diese Maßnahme überhaupt?

Antwort: Ja, bei diesem Rhythmus soll es bleiben, weil ja auch der Schichtbetrieb nach Ostern ab der Unterstufe und an den Mittelschulen weitergeführt wird. Wer die Volksschule bereits verlassen hat, soll künftig allerdings nicht mehr mit den jetzt eingesetzten Nasenbohrertests arbeiten, sondern mit einer "komplexeren" Variante. An der Stäbchenlänge ändert sich laut Auskunft des Bildungsressorts allerdings nichts – es bleibt beim Herumstochern im Anterionasalbereich. Allerdings brauche es "mehr Mut beim Abnehmen des Substrats aus der Nase", kündigt Faßmann an. Das aufwendigere Verfahren mache bei der – berechtigten – Kritik an mangelnder Sensitivität der Nasenbohrertests jedenfalls Sinn.

Frage: Bisher hieß es vom Bildungsminister immer, die Schulen würden im Infektionsgeschehen kaum eine Rolle spielen. Warum ist das jetzt anders?

Antwort: Was viele bereits vermutet haben, ist seit längerem auch wissenschaftlich erwiesen – es gibt keinen Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen, was die Infektiosität anlangt. Virologin Monika Redlberger-Fritz erklärte am Donnerstag, Kinder seien sogar "wichtige Glieder" in der Infektionskette. Trotzdem gebe es neben der virologischen eben auch die gesellschaftspolitische Seite bei allen Entscheidungen über mögliche Schulschließungen.

Frage: Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?

Antwort: Faßmann empfiehlt die neue "Wiener-K1-Regelung" auch anderen Bundesländern. Zur Erinnerung: Anders als zuvor werden Kinder und Lehrkräfte bei einem Infektionsfall in der Klasse jetzt automatisch als Kontaktperson der Kategorie 1 gewertet – sie dürfen aber weiter am Unterricht teilnehmen. Wird zusätzlich zum Indexfall eine zweite Person positiv PCR getestet, muss die Klasse in Quarantäne gehen – und die dauert jetzt 14 Tage statt früher zehn. Abseits der K1-Regelung bleibt alles beim Alten: In den Volksschulen soll weiterhin die gesamte Klasse zum Unterricht erscheinen. Auch eine FFP2-Masken-Pflicht für Kinder unter zehn Jahren ist nicht angedacht. (Karin Riss, 25.3.2021)