Nicht nur die Schanigärten bleiben über Ostern im Osten zu.

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Auf einen Lockdown über Ostern haben sich die östlichen Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland vergangene Woche mit der Bundesregierung geeinigt. Ein Entwurf der dafür notwendigen Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung liegt nun dem STANDARD vor. Die entsprechenden Regelungen für den Osten sollen von 1. bis 6. April gelten.

Der Entwurf gießt im Wesentlichen jene Maßnahmen in Rechtsform, die von den Landeshauptleuten Wiens, Niederösterreichs und des Burgenlands sowie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verkündeten worden sind. Geklärt wurde auch ein Punkt, der vergangene Woche noch offen blieb: die Frage, ob die Bevölkerung aus einem östlichen Bundesland über Ostern Richtung Süden und Westen ausreisen darf – und umgekehrt.

Ein- und Ausreise beschränkt: Die Einreise sowie die Ausreise aus den Landesgebieten der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland wird nur noch aufgrund gewisser Ausnahmegründe erlaubt sein, heißt es in dem Entwurf. Bei den Ausnahmen handelt es sich um jene, die auch für die Ausgangsbeschränkungen gelten. Die Beschränkung ist allerdings nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland relevant: Dadurch, dass auch die Einreise in den Osten nur aufgrund einer Ausnahme möglich sein soll, sind auch alle anderen Bundesländer betroffen. Der unbegründete Aufenthalt in der Ostregion fällt für eine Steirerin damit genauso aus wie für eine Wienerin in der Steiermark.

Die Region verlassen darf man etwa zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, zur Hilfeleistung sowie zur "Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten" und natürlich zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Unter den letzten Punkt fallen insbesondere der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner, einzelnen engsten Angehörigen und wichtigen Bezugspersonen, mit denen man für gewöhnlich mehrmals wöchentlich Kontakt hat. In die Ostregion ein- und ausreisen darf man auch für erforderliche berufliche Zwecke und zu Ausbildungszwecken.

Ausgangsbeschränkungen: Für die Ostregion wird festgehalten, dass das "Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs" auch in der Zeit von 6 bis 20 Uhr nur unter den bekannten Ausnahmeregelungen gestattet ist. Die Ausgangsbeschränkungen gelten also 24 Stunden am Tag. Für den Rest Österreichs gelten sie weiterhin nur in der Nacht nach 20 Uhr.

Geschlossener Handel: Untersagt wird – wie auch schon aus vergangenen Lockdowns bekannt – das Betreten des Kundenbereichs im Handel. Sprich: All jene Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, bleiben geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Apotheken, der Lebensmittelhandel, Drogerien und Tankstellen.

Wegen der weitgehenden Schließung des Handels gilt für "Mischbetriebe", dass diese nur Waren anbieten dürfen, die dem typischen Sortiment der Shops entsprechen, die geöffnet haben dürfen.

Geschlossene Dienstleister: Wie auch der Handel müssen Dienstleister – also beispielsweise Friseure – ihr Angebot während dieser sechs Tage einstellen. Geöffnet bleiben unter anderem Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Kein Museum, kein Zoo: Während im Rest von Österreich Museen, Bibliotheken und Büchereien sowie Tierparks, Zoos und botanische Gärten geöffnet haben dürfen, werden diese Freizeiteinrichtungen am Osterwochenende geschlossen bleiben. Der Besuch des Zoos fällt nicht unter die Ausnahmen, wegen derer man seine eigenen vier Wände verlassen darf.

Hohe Auslastung der Intensivstationen

Die Entscheidung zur Osterruhe im Osten fiel aufgrund der besonders angespannten Situation an den Intensivstationen. In der Hauptstadt werden daher bereits nicht notwendige Operationen verschoben. Am Sonntag wurden in Wien erstmals mehr als 190 Patientinnen und Patienten wegen einer Covid-Erkrankung auf einer Intensivstation versorgt. Bis 7. April rechnet das Covid-Prognose-Konsortium des Gesundheitsministeriums mit rund 260 belegten Corona-Intensivbetten.

Zumindest in Wien wolle man die Osterruhe besonders streng mithilfe der Polizei und der Gruppe für Sofortmaßnahmen kontrollieren. Das kündigte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) im Interview mit dem STANDARD an. Ludwig geht zudem davon aus, dass bald andere Länder nachziehen werden: "Ich fürchte, dass die Bundesländer jenseits der Ostregion eine ähnliche Entwicklung haben werden. Auch sie werden innerhalb von wenigen Tagen in eine ähnliche Situation kommen."

Freiwillige Ruhe im Westen

Eine freiwillige Osterruhe auch im Westen Österreichs forcierte am Wochenende auch Gesundheitsminister Anschober: Mit der Ausbreitung der britischen Virusmutation B.1.1.7 habe sich die Zahl der an Covid-19 Erkrankten, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen, mehr als verdoppelt, sagte der Minister – von rund einem Prozent auf mehr als zwei Prozent in manchen Bundesländern. Zudem würden sich die Krankheitsverläufe "viel rascher" verschlechtern.

Ob des stetigen Anstiegs der Belegung plädiert Anschober dafür, alle nicht notwendigen Kontakte wieder einzuschränken, nur die wichtigsten Besorgungen zu erledigen, soweit es geht, ins Homeoffice zu wechseln und über Ostern nicht zu verreisen. (ook, 29.3.2021)