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Ob Justitia ihren Segen zur geplanten Reform des Staatsschutzes geben wird, ist noch unsicher.

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Nicht mehr Korruptionsfahnder sollen künftig bei einem unter Verdacht geratenen Ministerialrat eine Razzia durchführen, sondern das Ministerium selbst. Denn eine Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern bei Ämtern und Behörden soll in den meisten Fällen über Amtshilfe erfolgen. So will es die Regierung. Warum eigentlich? Und was sagen die Staatsanwaltschaft, die im Strafverfahren das Sagen hat, und Gerichte, die als oberste Kontrollinstanzen fungieren?

Staatsanwaltschaft

Da der Plan erst wenige Tage alt und in die umfassende Staatsschutzreform verpackt ist, hat die fachliche Beurteilung gerade begonnen. Die entsprechende Begutachtungsfrist für die Gesetzesvorlage beträgt acht Wochen. Aber so viel kann Bernd Ziska, Vizepräsident der Staatsanwälte, schon jetzt sagen: "Auch im öffentlichen Bereich müssen strafrechtliche Ermittlungen genauso zielführend möglich sein wie in allen anderen Fällen. Wenn diese Novelle dem entgegensteht, werden wir entsprechend Stellung nehmen und auf Änderungen drängen."

Richtervereinigung

Auch Gernot Kanduth, der erste Vizepräsident der Richtervereinigung, betont, dass es keine Einschränkungen für rechtsstaatliche Ermittlungen geben dürfe. Die Kontrolle müsse bei Gerichten bleiben und dürfe nicht an Rechtsschutzbeauftragte ausgelagert werden, sagte Kanduth zum STANDARD. Der Entwurf werde jedenfalls genau geprüft.

Die türkis-grüne Regierung will die Möglichkeit, dass Korruptionsfahnder direkt bei Behörden anklopfen, nicht generell abschaffen. Ausnahmen sollen erhalten bleiben. In der Regel sollen Razzien aber künftig auf dem Amtshilfeweg erledigt werden. Das Justizministerium weist darauf hin, dass es gerade im Zuge der Aufarbeitung des BVT-Skandals geheißen hatte, dass die Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung rechtswidrig gewesen sei und dass die Ermittler um Amtshilfe hätten ansuchen müssen. Das hat das Oberlandesgericht Wien klargestellt.

Parteipolitische Machtdemonstration

Zur Erinnerung: Mit der Razzia beim BVT war – unter dem damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) – ziemlich überraschend die Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität beauftragt worden. Da Letztere von einem FPÖ-nahen Beamten geleitet wurde, ließ der Vorwurf, es habe sich um eine parteipolitische Machtdemonstration gehandelt, nicht lange auf sich warten.

Mehr Chefs, mehr Abteilungen

Zurück in die Zukunft: Das BVT soll bald DSN heißen, in der Langversion "Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst". Kern ist die klare Trennung zwischen kriminalpolizeilichen und nachrichtendienstlichen Aufgaben. Dem STANDARD liegt ein erstes Organigramm vor, aus dem hervorgeht, dass die DSN mehr Chefposten und mehr Abteilungen als das alte BVT haben wird.

Statt einem erhält die Direktorin oder der Direktor zwei Vizes. Letztere leiten den Staatsschutz beziehungsweise den Nachrichtendienst. Beide Stränge haben jeweils ein Hauptbüro und in weiterer Folge drei Abteilungen. Beim Staatsschutz sind das Ermittlung und Gefahrenabwehr, Auswertung und Analyse sowie Schutz und Sicherheit. Auf der nachrichtendienstlichen Seite heißen die Abteilungen Cybersicherheit und technische Infrastruktur, Informationsgewinnung sowie Informationsmanagement und strategische Prävention.

Herzstück GILZ

Unmittelbar der DSN-Direktion unterstellt sind ein Büro für Rechtsangelegenheiten sowie zwei weitere Abteilungen. Darunter befindet sich auch das Herzstück "Gemeinsames Informations- und Lagezentrum" (GILZ), das die einzige Verbindungsstelle zwischen dem kriminalpolizeilichen und dem nachrichtendienstlichen Arm sein wird. Gelangen die Agenten zu Informationen, die einen Polizeieinsatz erfordern, läuft diese Info über das zwischengeschaltete GILZ.

Alles in allem sind an der Spitze und in den Hauptbüros sechs Chefposten vorgesehen, darunter folgen acht Abteilungen mit insgesamt 19 Referaten. Das BVT hatte einen Direktor, einen Vize, sechs Abteilungen.

Aufstockung auf 600 Mitarbeiter

Das Personal soll von 350 auf 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt werden. Zu Dienstbeginn und dann alle sechs Jahre muss eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung absolviert werden. Aktive Politiker dürfen keine DSN-Leitungsfunktionen übernehmen. Sie müssen, wenn sie umsatteln wollen, drei Jahre der Politik entsagen (Cooling-off-Phase). Nebenjobs für DSN-Mitarbeiter sind zulässig, müssen aber genehmigt werden. (Michael Simoner, Fabian Schmid, 29.3.2021)