Bei Temperaturen um die 20 Grad zieht es die Leute nach draußen – damit während des am Donnerstag beginnenden Lockdowns die Ansteckungsgefahr möglichst niedrig gehalten werden kann, wird in Wien höchstwahrscheinlich eine FFP2-Masken-Pflicht an bestimmten Plätzen verhängt. Der Donaukanal gilt als Fixstarter.

Foto: Karl Schöndorfer TOPPRESS

Nach Wien verlängern auch Niederösterreich und das Burgenland den Kurz-Lockdown bis 11. April. Die beiden Landeshauptleute, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Hans Peter Doskozil (SPÖ), gaben die Entscheidung Mittwochabend bekannt. Die Gemeinde Wien setzte indes einen weiteren Schritt: Bereits ab Gründonnerstag gilt eine FFP2-Masken-Pflicht an belebten und beliebten Plätzen in der Innenstadt.

Mikl-Leitner erklärte die Verlängerung der Osterruhe mit der ausständigen bundesweiten Strategie und damit, dass man sich "solidarisch mit Wien" zeigen wolle. "Während eine bundesweite Strategie weiter ausständig ist – und die Ausweitung der Teststrategie im Parlament gescheitert ist" –, sei die Lage in Teilen der Ostregion "kritisch", kritisierte Mikl-Leitner.

Auch für Doskozil ist die derzeitige Situation trotz der Einigung in der Ostregion nicht befriedigend: "Es ist nach wie vor so, dass im Südburgenland Maßnahmen gelten, in der angrenzenden Steiermark nicht. Das ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar", stellte Doskozil weiters fest. Er verwies auch auf Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), der sich eine Lösung für das gesamte Bundesgebiet gewünscht habe. Auch Mikl-Leitner drängte auf eine nachvollziehbare Vorgehensweise für alle Bundesländer.

Gutes Wetter als Faktor

Bis zum 11. April gelten in der Ostregion ganztägige Ausgangsbeschränkungen, nicht nur nachts wie im Rest Österreichs. Hinaus darf man trotzdem, aber nur, wenn man triftige Gründe vorweisen kann. Darunter fallen etwa Hilfeleistungen, Sport, das Pflegen enger Kontakte oder Luftschnappen.

Das wärmere Wetter lockte in den vergangenen Tagen freilich viele Wienerinnen und Wiener nach draußen – an besonders beliebten Plätzen wie dem Donaukanal war deswegen an zwei Meter Abstand vor allem am Wochenende nicht mehr zu denken.

Während ab Donnerstag die Polizei diese Orte verstärkt kontrollieren wird, um zu überprüfen, dass keine verbotenen Treffen stattfinden und der Mindestabstand eingehalten wird, soll auch die FFP2-Masken-Pflicht die Situation entschärfen – denn zur körperlichen und psychischen Erholung kann man die eigenen vier Wände ja auch während des Lockdowns verlassen.

Donaukanal und Karlsplatz

So gilt ab Donnerstag eine FFP2-Masken-Pflicht auch an bestimmten, zuletzt besonders gut besuchten Orten im Freien. Das bedeutet: Nicht nur wenn man an diesen Orten verweilt, auch wenn diese nur kreuzt – zu Fuß oder mit einem Fortbewegungsmittel, für das man keine Lenkerberechtigung braucht – muss man sich maskieren. In bundesweiten Verordnungen war man übrigens immer dann explizit von einer Maskenpflicht ausgenommen, wenn man gerade Speisen oder Getränke konsumiert.

Betroffen sind vorerst bis inklusive 10. April:

Donaukanal zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke
Stephansplatz inklusive Stock-im Eisen-Platz
Karlsplatz
plus Resselpark
Schwedenplatz
von Postgasse und inklusive Morzinplatz
Maria-Theresien-Platz
zwischen Kunst- und Naturhistorischen Museum und Museumsplatz vor MQ

Offen ließ die Stadt, ob es bei diesen fünf Orten bleibt. Sollten sich die Outdoor-Treffpunkte verlagern, werde man entsprechende Maßnahmen treffen. Seit längerem gilt in Wien auch unter freiem Himmel die FFP2-Masken-Pflicht auf Märkten.

Die Basis für eine FFP2-Masken-Pflicht im Freien wurde bereits im Februar gelegt, als ein Erlass, der bis dahin das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, entsprechend adaptiert wurde. Mit der Adaptierung können im Bedarfsfall die lokalen Behörden eine Tragepflicht für stark frequentierte Orte im Freien – etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren – anordnen.

Keine generelle Indoor-Pflicht

Anders als angekündigt wird es ab Gründonnerstag nicht zur generellen Indoor-FFP2-Masken-Pflicht kommen. Geplant war, diese in Innenräumen einzuführen, in denen sich mehr als eine Person aufhält – ausgenommen Privatbereiche. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich jedoch quergelegt.

Damit gelten auch in den Betrieben der Ostregion vorerst weiterhin die bundesweiten Regeln: Wenn es möglich ist, sollte man ins Homeoffice wechseln. Ist das nicht möglich, bleibt in Betrieben die Abstandspflicht und die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern das Ansteckungsrisiko nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

FFP2-Masken-Pflicht auch in Tirol

Zuständig sind (wie schon bei der bisherigen Möglichkeit, einen MNS zu verordnen) die lokalen Behörden, konkret die Landeshauptleute beziehungsweise die Bezirksverwaltungsbehörden, und zwar dann, "wenn sie es als notwendig erachten", wie es damals aus dem Büro des Gesundheitsministers hieß.

Nicht nur in Wien wird eine FFP2-Masken-Pflicht kommen: Seit Mittwoch gilt eine solche auch an insgesamt vier stark frequentierten Orten im Freien in Kufstein und in Brixlegg.

Polizei kontrolliert an Stadtgrenzen

Zurück nach Wien: Dort wird laut Polizei ab Donnerstag an den Ein- und Ausfahrten der Stadt verstärkt kontrolliert. Über die Stadtgrenze fahren ist laut Verordnung nur für Familienbesuche – es darf immer nur eine Einzelperson auf einen Haushalt treffen – oder beispielsweise zum Wandern – Stichwort "körperliche und psychische Erholung" – möglich. Einkaufsfahrten sind hingegen natürlich nicht erlaubt.

An Straßensperren sei laut Innenministeriumssprecher Harald Sörös deswegen aber nicht zu denken, wie er in der Sendung "Wien heute" sagte. Das wäre personell nicht umsetzbar. Neben stichprobenartigen Kontrollen an den Hauptrouten soll es aber auch lokale Schwerpunktkontrollen an Verkehrsknotenpunkten geben, unterstützt von Autobahnpolizei und Zivilstreifen. Kontrollieren werde man außerdem auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, also in Bahn und Bus. (Lara Hagen, Oona Kroisleitner, Gabriele Scherndl, APA, 31.3.2021)