Die Vertreter des privaten Rundfunks im deutschsprachigen Raum haben am Mittwoch erstmals ein gemeinsames Positionspapier zum Thema "5G Broadcast im Radiobereich" veröffentlicht. Die Kernaussage: "Der freie Empfang von Rundfunkprogrammen auf allen relevanten Empfangswegen muss langfristig sichergestellt werden." Neben der Verbreitung über analoge und digitale Terrestrik, IP, Satellit und Kabel sei die Verbreitung via 5G‐Broadcast für den Rundfunk "zukunftsentscheidend".

"Die Sender müssen die Möglichkeit haben, ihre Zielgruppen auf allen relevanten Empfangswegen zu erreichen", so Olaf Hopp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk in Deutschland (APR). Neben klassischen Rundfunkempfängern würden "mobile Endgeräte dabei immer wichtiger". Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP) betonte in der Aussendung den "unverzichtbaren Beitrag zu Meinungspluralität und Medienqualität", den Privatsender leisten.

Vorteile kombinieren

Die 5G‐Broadcast-Technologie ermögliche es, die Vorteile von Rundfunk ("one‐to‐many") mit mobilem Breitband ("one‐to‐one") zu kombinieren: "Wenn der gleiche Inhalt in einer Funkzelle mehrmals abgerufen wird, ist es technisch und wirtschaftlich effizienter, dies über nur ein Rundfunksignal zu bedienen, anstatt mehrere Übertragungskapazitäten zu belegen", so Jürg Bachmann, Präsident des Verbands Schweizer Privatradios. Auf diese Weise könne "sowohl die Belastung der Mobilfunknetze reduziert, als auch die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen auch auf mobilen Endgeräten verbessert werden".

Dass die notwendigen Frequenzen für die 5G‐Rundfunkübertragung im Bereich 470 ‐ 694 MHz langfristig abgesichert werden müssen, fordert auch Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des Verbands Privater Medien in Deutschland.

Außerdem sprechen sich die Verbände geschlossen für eine Must‐Carry‐Regelung für lizensierte Rundfunkprogramme bei 5G-Broadcast aus – ähnlich wie bei Kabelnetzen, wonach eine Übertragungspflicht für diese bestünde. Zudem gefordert wird eine "Pflicht zur Zusammenschaltung und Interoperabilität der benötigten Rundfunk‐ und Mobilfunknetze unter Berücksichtigung der notwendigen vielfaltssichernden Bedingungen". (red, 31.3.2021)