Der 22-Jährige plädierte anfangs auf nicht schuldig. Ihm drohte eine lebenslange Haftstrafe.

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Ried im Innkreis – Ein 22-Jähriger, der im Juli 2020 im Bezirk Schärding versucht haben soll, seine Ex-Freundin und deren zwei Kinder zu töten, ist am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag im Landesgericht Ried zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen ihn wegen des versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung einstimmig schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin meldete umgehend Berufung an, der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit.

Wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten und der Tatsache, dass es bei dem Mordversuch geblieben ist, fasste der Angeklagte "nur" 15 Jahre Haft aus, gedroht hätte ihm lebenslang. Beim Prozessauftakt am Dienstag hatte sich der Mann nicht schuldig bekannt.

Verteidigung setzt auf mangelnde Intelligenz

"Für mich sitzt da ein Bub", sagte der Verteidiger. Sein Mandant sei "kein Genie", er sei "ein bisserl deppert" und könne sich nicht ausdrücken. "Der unterschreibt mir auch den Tod vom Kennedy, wenn ich ihn darum bitte." Er sei nach der Tat ohne Anwalt einvernommen worden, und das habe er "intellektuell nicht gepackt". Die Anklage fuße auf seinen damaligen Angaben. Der Angeklagte habe "niemals töten wollen".

Die Staatsanwältin sprach im Schussplädoyer hingegen vom "Werfen von Blend- und Nebelgranaten des Angeklagten, um die Geschworenen zu verwirren. Meine Aufgabe wird es sein, den Nebel zu lichten." Der Angeklagte sei sicher nicht das "arme Würschtl", als das ihn die Verteidigung hinstelle. Vielmehr handle es sich um eine narzisstische Persönlichkeit ohne Sensorium für eigene und fremde Emotionen. (APA, 1.4.2021)