Gernot Blümel (ÖVP) sagte unlängst zum zweiten Mal vor dem Ibiza-U-Ausschuss aus.

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Wien – Es ist eine erstaunliche Erklärung, die Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch in der "Zeit im Bild 2" wiederholte: Der Parteianwalt der Volkspartei frage regelmäßig bei Staatsanwaltschaften nach, ob gegen türkise Politiker ermittelt werde. Weil "viele Vorverurteilungen und falsche Beschuldigungen im Raum stehen", sei es "leider Gottes zu einem Bestandteil der Arbeit der ÖVP geworden, hier regelmäßig nachfragen zu lassen".

Das dahingehende Schreiben des Anwalts Werner Suppan an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom 1. Februar sei also routinemäßig abgeschickt worden. Die Antwort darauf hätten sowohl der Finanzminister als auch sein Anwalt erst zehn Tage später bei der persönlichen Vernehmung Blümels erhalten: Er wird als Beschuldigter geführt.

Suppan soll Vollmacht geschickt haben

Die Opposition bezweifelt allerdings, dass Suppans Anfrage tatsächlich zufällig an diesem Tag erfolgte. Denn jene WKStA-Akten, aus denen Blümels Status als Beschuldigter hervorgeht, seien schon am 29. Jänner ins Parlament zur Verwendung im Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert worden, wie die Neos rekonstruierten. Und am nächsten Werktag habe Suppan nicht nur die erwähnte Anfrage geschickt – sondern auch ein Schreiben Blümels, mit dem er dem Parteianwalt die Vollmacht erteilt, ihn zu vertreten und etwa Auskünfte von der Staatsanwaltschaft einzuholen. Darüber hinaus sind laut mehreren Abgeordneten keine solchen Schreiben in den Ausschussakten zu finden.

Auf STANDARD-Anfrage erklärt Suppan, "in unregelmäßigen Abständen, circa ein bis zwei Wochen nach Erhalt der letzten Antwort", solche Anfragen im Auftrag der ÖVP an die Staatsanwaltschaft Wien und die WKStA zu stellen – und zwar für mehrere Personen, er wolle aber "kein Namedropping betreiben". Die Anfrage vom Februar stehe in keinem Zusammenhang mit den Aktenlieferungen an den U-Ausschuss. (sefe, 8.4.2021)